Katastrophales yasni-Urteil des Hamburger Landgerichts

Katastrophales yasni-Urteil des Hamburger Landgerichts

Mayasniemals
Mayasniemals

[Der folgende Artikel ist eine Meinungsäußerung!] Das Hamburger Landgericht hat mit einem katastrophalen Fehlurteil wieder einmal seine völlige Unkenntnis in Sachen Internet unter Beweis gestellt. Es ging um Bilder bzw. Thumbnails, die die „Personensuchmaschine“ yasni auf ihren Seiten zeigt. Geklagt hatte eine Website-Betreiberin, die verhindern wollte, dass yasni ihre Bilder benutzt. Im Kern ging es darum, dass die Betreiberin die Indexierung der Bilder durch Google zulassen, aber durch yasni verhindern wollte. Das Gericht hat die Unterlassungsklage nun abgewiesen und erklärt, dass man yasni und Google nach gleichem Maßstab behandeln müsse. Da ich selber auch betroffen war, hier meine Meinung dazu…

Andere für sich arbeiten lassen…

Blackhat Methoden...
Blackhat Methoden...

Die yasni-Methode ist denkbar simpel. Yasni crawlt nicht selber das Web, sondern überlässt anderen die Arbeit (google, bing etc.). Stattdessen „organisiert“ sich yasni die Thumbnails (wie auch alle übrigen Informationen) von diesen Suchmaschinen zusammen und bietet sie als „Suchtreffer“ auf den eigenen Seiten an. Yasni ist also eine „Meta-Suchmaschine“, die nur aggregierte Daten anderer Suchmaschinen einblendet. Ich selber war auch betroffen und haben meinen Ärger niedergeschrieben: siehe „Yasni klaut Bilder-Traffic via Hotlinking für nervige Popup-Werbung“ und „Gemeinsam gegen yasni – Abmahnung als letzte Option?„.

Anderer Leute Bilder vergolden…

das nervt!
das nervt!

Das Ärgerliche ist, dass die yasni-Seiten nicht nur wie Erbrochenes aussehen, sondern sich auch bei (fast) jedem Klick irgendwelche Popupfenster mit aufdringlicher Werbung öffnen. Im Hintergrund wird derweil die Seite der Bildquelle geladen, und wenn man die Popup-Werbung wegklickt, landet man auf meiner Seite. Natürlich entsteht der Eindruck, als würde ich hier diese nervige Werbung schalten.

Dummes Gesicht!
Dummes Gesicht!

Nun ist es nicht so, dass yasni die Informationen manuell einpflegt. Nicht einmal die Namen. Stattdessen wird bei jeder Suchanfrage bei yasni geprüft, ob es die betreffende Seite schon gibt. Handelt es sich um einen neuen Namen / Begriff, so wird flugs automatisch eine neue Seite generiert, die dann munter mit den Suchergebnissen anderer Suchmaschinen zusammengewürfelt wird. Das betrifft leider auch Bilder: yasni greift sich einfach die Top-Bilder der anderen ab und bindet deren Thumbnails ein. Yasni ist bei diese Methode natürlich nicht auf Namen / Personen fokussiert, wie der „Pseudo-Titel“ lautet. Man findet dort alles: „Kotzbrocken„, „Arschkarte„, „Private Krankenversicherung“ oder was weiß ich. Ein sehr effektives und lukratives System, um die Inhalte anderer abzuzocken und dank unbemerkter User-Mitarbeit ständig zu erweitern. – Update und Klarstellung: Andere Methoden und Funktionen von yasni, zum Beispiel die aktive, gewollte Eingabe von eigenen Personendaten, sind natürlich vollkommen in Ordnung und sollen hier auch nicht kritisiert werden.

Googles Bilder-Schwäche: Hotlinking!

Hotlinking
Hotlinking

Besonders tricky wird das Verfahren dadurch, dass yasni eine jahrelang bekannt Schwäche der Google-Bildersuche ausnutzt: das Hotlinking. Dabei wird ein Link auf die Original-Quelle (die URL-Source) gesetzt. Google kann / will nun nicht entscheiden, welche der beiden Seiten, die die Bild-URL in ihrer Seite eingebettet haben, die „echte“ Quelle ist. Mit ein wenig onpage-Optimierung kann man sich recht leicht den Link des Google-Thumbnails schnappen. Anders gesagt: yasni leitet so einen (großen?) Teil des Traffics, der über die Google-Suche fließt, auf die eigenen Seiten um. (Mehr dazu „Das Hotlinking-Problem – Google unter Zugzwang„).

Das Hamburger Landgericht hat sich nun auf das „Thumbnail“-Urteil des Bundesgerichtshofes berufen: darin wird Google gestattet, Thumbnails von indexierbaren Bildern zu erstellen und in der eigenen Suche einzubinden. Diese Urteil war aus meiner Sicht vollkommen in Ordnung. Denn es gibt die Möglichkeit, Google per robots.txt am Crawlen zu hindern und die Indexierung in der Google Bildersuche damit zu verhindern.

Gleicher Maßstab für Google und yasni!?

Frust!
Frust!

Die Hamburger Richter sind nun der Meinung, dass man bei Google und yasni „die gleichen Maßstäbe“ anlegen müsste. Und das ist, gelinde gesagt, aus meiner Sicht ein Katastrophen-Witz. Natürlich möchte ich als Künstler, dass Google meine Bilder indexiert – und dann der Link auf ein Thumbnail bei Google auf meine Seiten führt. Google ist ein inzwischen ein mächtiges Marketing-Instrument, insbesondere für Kreative. Aber ich will eben nicht, dass yasni mir diese Besucher von Google vor der Nase wegschnappt. Und wenn man dann auf den yasni-Seiten auf eines meiner Bilder klickt, bekommt der Benutzer noch aufdringliche Werbung um die Ohren geschlagen.

Google und yasni sind komplett verschiedene Dinge. Einer der entscheidenden Unterschiede ist nach meiner Auffassung, dass Google die Websites selber spidert und man den Googlebot, wie beschrieben, aussperren kann. Bei yasni geht das nicht – ich habe keinerlei Möglichkeit, yasni daran zu hindern, meine bei Google indexierte Bilder zu benutzen. Aus meiner Sicht hätte sich das Gericht mal Gedanken machen sollen, was denn eine Suchmaschine ist und welche Rechte und Pflichten sie hat. Na egal…

Ich erkläre mich zur Suchmaschine!

Urheberrecht
Urheberrecht

Ich ziehe aus dem Urteil folgende Konsequenz: ab sofort erkläre ich alle meine Websites zu „Suchmaschinen“. Offenbar braucht man dafür nichts. Ich schreib es einfach oben drüber. Und dann klaue ich mir nach Belieben die Top-Bilder bei Google und Co. Ich verlinke sie – natürlich alles automatisiert – mit den Quell-Dateinen der (eigentlich) urheberrechtlich geschützter Werke (hotlinking). Und schwupps, landen alle Klicks bei mir und ich verdiene mir mit den Thumbnaisl urheberrechtlich geschützter Werke eine goldene Nase. Falls darüber jemand sauer sein sollte: bedankt Euch bei den hammerschwingenden Suchmaschinenexperten vom Hamburger Landgericht…

Bilder-Schindluder Tür und Tor geöffnet…

Mit diesem Urteil ist dem Schindluder Tür und Tor geöffnet. Ich sehe eine wahre Schwämme solcher Pseudo-Suchmaschinen auf uns zukommen, die nun sogar dank HH-Gerichtsurteil vollkommen legal die urheberrechtlich geschützten werke anderer benutzen dürfen, um den Google-traffic auf die eigenen Seiten umzuleiten und dann zu versilbern.

Content is King?
Content is King?

Man kann nur hoffen, dass Google intelligenter ist als das Hamburger Landgericht (es gibt keinerlei Hinweise, dass das nicht so ist!). Wenn wie erwartet in absehbarer Zeit das Panda-Update auch in Deutschland ausgerollt wird, dann werden „Pseudo-Suchmaschinen“ als plumpe Aggregatoren hoffentlich endlich aus den Suchergebnissen verschwinden und sich „das Problem yasni“ damit erübrigen …

siehe auch

Übrigens…

Ich bin seit meinem damaligen Artikel nicht mehr betroffen. Offenbar hat yasni meine Seiten manuell ausgeschlossen. Geht doch… Der Site-Befehl zeigt jedoch, dass über 2 Mio. Bilder potentiell zu yasni führen (siehe Google-Bildersuche).

Weiterführende Artikel

33 Gedanken zu „Katastrophales yasni-Urteil des Hamburger Landgerichts

  1. Ich bin eindeutig deiner Meinung! Die sollen nicht alles von Google und Co. kopieren sondern mal anfangen selbst hand anzulegen!

  2. Hallo Martin,
    nicht aufregen, nutzt leider eh nichts..

    Hab schon versucht, yasni und Co. zu sagen, mich nicht in der Liste zu haben (ein anderer Andreas Otterstein betreibt einen Sexshop in München), aber leider ohne Erfolg.

    Muß man mit der Holzhammermethode ran Ich glaub auch nicht, dass das Hamburger Urteil lange Bestand hat.

  3. Eine Sauerei, da muss man zustimmen. Wie verhält sich Google hier eigentlich? Schließlich werden ja „deren“ Bilder geklaut

  4. Es macht kein Spaß wenn seine eigene Bilder ungerecht ins Internet landen. Aber das Yasni eine Suchmashine ist gibt es kein zweifel. Das es nicht so hochwertig ist wie Google, oder das es dir nicht gefehlt ist eine Frage. Aber das interessiert den HH Gericht nicht.
    Was den Trafik angeht ist eine eine komplizierte Frage. Obwohl Yasni, Ciao usw. von Panda leiden werden, ist die Frage warum hat Google solche Ergebnisse in Index. Matt Cuts hat seine Meinung zum Thema „Ergebnisse von Suchmaschinen in Google Index“. Es ist nervig, unangenehm usw., aber das Gericht hat recht.

  5. @Niko: interessanter Standpunkt, danke. Du hast Recht: das Gericht sollte nicht über die Qualität der Suchergebnisse oder der yasni-Website urteilen. Das ist im Artikel etwas durcheinander geraten.
    Dennoch halte ich das Urteil (und mit ihm vor allem die Konsequenzen, die sich daraus ergeben), für grundsätzlich falsch. Wenn jedes Seite mit einem Suchschlitz eine „Suchmaschine“ wäre, dürfte jeder jedes Thumbnail benutzen. Das kann unmöglich gewollt sein.

    Noch eine Anmerkung: möglicherweise gibt es Bereiche bei yasni, die anders funktionieren, in dem zum Beispiel von realen Personen aktive eigene Inhalte eingepflegt werden. Gegen diese Funktionalität habe ich natürlich nicht einzuwenden.

  6. Naja, diese Pseudo-Suchmaschinen gibt es ja bereits und es scheinen immer mehr zu werden. Aktuelles Beispiel:
    http://www.woopl.cz.cc

    Die zeigen zwar die Bilder nicht direkt, sondern nur die Links, aber beim Überfahren mit der Maus wird das Bild eingeblendet. Die Treffer kommen von Bing, die Favicons daneben von Google und die Bilder von den jeweilgen Seiten.

  7. @Schnurpsel: danke, Ingo, für diese aktuelle Beispiel. Aber klar: es sind inzwischen tausende, die so arbeiten. Das total verrückte ist jetzt nur, dass es per Gerichtsurteil legitimiert ist…

  8. Schöner Artikel. Wie unfähig dieser „Rechtsstaat“ sein kann, ist doch immer wieder beachtlich!

    Ob das Gerichtsverfahren mit Deiner Argumenation den gleichen Ausgang genommen hätte, laß ich mal dahingestellt. Solche Apfel mit Birnen-Vergleiche dürfen auf diesem Level eigentlich nicht passieren.

    Falls es noch weiter ausartet mit derartigen „Suchmaschinen“, muss wohl auch Google aufpassen, dass sich das Ganze nicht in eine andere Richtung bewegt.

  9. Wie ist denn die Sache nach Hamburg gegangen, wenn doch die Website-Betreiberin geklagt hat? Sie durfte doch den Gerichtsstand aussuchen, oder etwa nicht?

  10. Hallo Martin, ich finde deinen Beitrag sehr gut und finde das Urteil auch eher grenzwertig. Ich habe dem Thema gleich mal einen Blogeintrag gewidmet.

  11. Bleibt nur noch zu hoffen, dass Google(s) Panda hier in Deutschland bald Einzug hält!
    Ein Canonical Tag für Bilder muss her! Vielleicht arbeitet google angesichts dieser Problematik
    schon an einem solchen. Google sieht es sicherlich nicht gerne, dass deren Daten einfach so übernommen
    werden.

  12. Würde es denn was nutzen, per AGB eine Formulierung zu veröffentlichen, aus der hervorgeht, dass Personensuchmaschinen wie yasni und Co. nicht berechtigt sind, die Bilder zu veröffentlichen? Damit untersagt man ja ganz klar die Nutzung für sie, daran haben sie sich doch zu halten, oder nicht?

    Zum Thema „Ärger mit yasni“ gibt es im Webmasterpark einen tollen Thread, inklusive Blamage eines yasni Mitarbeiters:
    http://www.webmasterpark.net/forum/allgemeines-forum/139133-aerger-yasni-gmbh.html

    Wird bei Google auch ganz gut gerankt ;)

    1. Leider bringt das nichts. Yasni ignoriert dieses Verbot einfach, da niemand manuell die Einträge prüft.

  13. Danke für deinen Artikel :)

    Mal eine spontane Idee, setzt doch alle deine Bilder mit einem Copyright online. Wenn die Seite anfängt deine Bilder auf ihrer Seite anzuzeigen, dann kannst du die doch juristisch belangen oder sehe ich das falsch (falls das auf Thumbnails noch erkennbar ist)?

    Gut, du bist ja nun aus der yasni-Welt ausgeschlossen, aber vielleicht als Versuch für „die nächsten Opfer“.

  14. Das Hotlinking kann man ganz einfach über eine modifzierte .htaccess-Datei unterbinden. Man könnte das sogar so hinbiegen, das nur YASNI die Bildern nicht direkt verlinken kann´.

  15. @Thomas: ja, stimmt. Das geht, hatte ich auch schon mal beschrieben (bzw. auch Ingo), finde aber gerade meinen Artikel nicht wieder. Danke für den Hinweis.

  16. Oh man, auf der einen Seite muss man höllisch aufpassen, nicht wegen Bilderrechten o.ä. von Abmahnanwälten verklagt zu werden, aber auf der anderen Seite dürfen Yasni und andere nutzlose Seiten munter fremde Inhalte präsentieren, und das jetzt auch noch mit richterlicher Genehmigung! Damit hat man den B(l)og zum Gärtner gemacht…
    @Thomas/Martin: Wäre echt interessant zu erfahren wie man Hotlinking per htaccess ausschließen kann, vielleicht könnt ihr das nochmal kurz posten oder ne Quelle angeben?

  17. Bisher sind die Gerichte stets davon ausgegangen, bei Yasni handele es sich um eine Suchmaschine. Das ist so nur zum Teil haltbar, nämlich dann wenn ich die Seite aufrufe und einen Suchbegriff eingebe. Im Rahmen dieser Suchmaschinenfunktion ist das Anzeigen von Bildern nach dem Thumbnail Urteil erlaubt.

    Auf der anderen Seite ist Yasni allerdings auch ein großes Personenverzeichnis mit vielen Webseiten im Google Index (derzeit werden mehr als 20 Millionen Seiten angezeigt), z.B. diese hier: http://www.yasni.de/martin+missfeldt/person+information
    Das was Yasni auf diesen Seiten mit den Bildern macht ist schlichtes Framing und dürfte meiner Meinung nach maßenhaft gegen die Urheberrechte der Fotografen verstoßen. Hierzu hat es auch bereits einige Urteile gegeben: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Framing-eines-Fotos-verletzt-Urheberrechte-138167.html oder http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=21%20O%2020028/05

  18. Hoffen wir einfach, dass Google in Zukunft Muellhalden wie Yasni den Riegel vorschiebt und sie aus dem Index entfernt. Dann interessiert der Driss auch niemanden mehr und unsereins muss sich nicht aufregen.

  19. Die Frage ist wann hier endlich die Bombe platzt und Yasni das Konzept überarbeiten muss. Mann darf nur nicht aufgeben…

  20. Wird Zeit, dass Yasni endlich aus dem Google-Index fliegt.
    Ich sehe immer mehr, dass Yasni mit kopiertem Inhalt meiner Webprojekte besser bei Google gelistet wird, als die Webprojekte von denen der Inhalt kopiert wurde. – Ich kann meinen Ärger darüber nicht in Worte fassen. -_-

  21. Ist ja fast wie bei Wünsch dir was: Yasni hat vor 2 Wochen zum einen einen krassen Absturz in der Sichtbarkeit erlebt, zum anderen sieht der Rankingverlauf für die Seiten 1 bis 100 nach einer Abstrafung durch Google aus. Vermutlich ohne Auswirkung auf den Traffic, denn bei Lischen Müller und Co. ranken sie wohl immer noch gut.

    Wie in der aktuellen Internet World zu lesen ist, dürfte Yasni jetzt gewaltige Probleme mit der Einblendung von Fotos bekommen. Im Rahmen einer Suche, also Yasni.de aufrufen und Suchbegriff eingeben ist das Einblenden von Bildern unproblematisch und auch von dem hier angesprochenen Urteil gedeckt. Das Nutzen von Fotos ohne Erlaubnis des Rechteinhabers im Rahmen eines embedded Contents stellt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ: I-20 U 42/11) vom November 2011 eine Urheberrechtsverletzung dar. Seiten zu generieren wie zum Beispiel diese hier: http://www.yasni.de/martin+missfeldt/person+information dürfte zukünftig recht teuer werden. Urteil: http://www.damm-legal.de/olg-duesseldorf-nutzung-fremder-bilder-als-embedded-content-ist-urheberrechtswidrig

  22. Hi Martin, nur als kleiner Tipp: Du kannst deine ganzen Einträge auf Yasni seit einiger Zeit relativ einfach „löschen“. Einfach auf die kleinen blauen Quadrate (Buttons) neben deinen Einträgen klicken und los gehts. Viel Erfolg beim Löschen ;-)

  23. @Domi: Nein, das geht nicht, da yasni ja nie die AGB unterzeichnet hat. Es fehlt ein Vertrag mit dem AGB-Steller.

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