In dem Artikel “Abmahnung durch Linktauschanfrage” beschreibt Alexander Klaus ein bemerkenswertes Urteil. Demnach wurde eine Linktausch-Anfrage vom BGH (BGH, Urteil vom 11.03.2004 – I ZR 81/01) als Spam eingestuft. Und als solche war sie ein Grund für eine Abmahnung. Der Streitwert wurde auf 3000 EUR beziffert. Das ist alles falsch, schlecht recherchiert und voreilig geschrieben: sorry. In seinem Artikel weist Alexander auf die Gefahr hin (!), die durch Linktauschanfragen entstehen könnte (!). Demnach könnten sie riskanter sein als viele denken. Ich betreibe keinen Linktausch (siehe: “Linktausch und Backlink-Partner – uneffektiv, zu viel Arbeit …“). Aber ich bekomme täglich ca. 2-3 Anfragen. Insofern gebe ich mal meinen Senf dazu… Weiterlesen »
SEO Stuff 25 Kommentare 3. September 2010














