Anleitung zum rechtskonformen Bilderklau im Internet

Anleitung zum rechtskonformen Bilderklau im Internet

EuGH-Urteil ausnutzen ...
EuGH-Urteil ausnutzen …

Nachdem Google am vergangenen Dienstag, den 7. Februar 2017 die neue Bildersuche in Deutschland einführte, ist mir und anderen auf erschreckende Weise klar geworden, dass das ganze offenbar rechtskonform ist. Google beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), nach dem Embedding grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung sei. Oder soll ich sagen: ist?! Die Argumente, die gegen diese Sichtweise sprechen, habe ich bereits beschrieben. In diesem Artikel will ich nun zeigen, wie einfach es ist, auf Basis der EuGH-Urteils jedwedes Bild aus dem Internet rechtskonform zu „klauen“.

[Hinweis: natürlich möchte ich niemanden zu einer rechtswidrigen Handlung auffordern. Im Gegenteil, ich möchte damit deutlich machen, wie absurd das Urteil ist.]

Voraussetzung für das rechtskonforme Klauen von Bildern ist, dass sie im Internet öffentlich zugänglich sind. Also auf irgend einer Website zu sehen sind. Wenn man also auf irgendeiner Website ein schönes Bild findet, von dem man sagt: „Och, das ist ja schön, dass zeige ich auch mal einer meiner Website.“ – dann ist das kein Problem.

Nanu, bislang hat man doch immer allen gesagt: das darf man auf keinen Fall! Nur haben die EuGH-Richter mit ihrem Urteil einen Weg aufgezeigt, wie das doch möglich ist: mit dem „Framing“. Wer nun glaubt: hui, das ist sicher kompliziert. … Mitnichten. Hier eine Anleitung, wie das geht:

Normalerweise werden Bilder über ein sog. „Image-Tag“ ( <img …> ) eingebunden. Der Aufruf der konkreten Bild-URL geschieht dann über ein Source-Attribut ( src=“…“ ). So sieht also ein Bildaufruf im HTML-Quellcode aus:

<img src=“http://www.beispieldomain.de/bild.jpg“ />

Beim Framing funktioniert das ganz genau so, nur dass man statt eines Image-Tags ein „iFrame-Tag“ benutzt:

<iframe src=“http://www.beispieldomain.de/bild.jpg“></iframe>

Das ist schon alles. Man kann das iframe-tag nun noch via CSS beliebig formatieren. Hier mal konkret. Ich habe mal dreisterweise bei Ingo Henze ein Bild geklaut, einem Spezialisten für Produkt und Obst-Gemüse-Fotografie – und einem ausgewiesenem Experten für die Google-Bildersuche. Das folgende Bild von ihm bzw. von seiner Website wird mittels eines <img-Tag> eingebunden:

Das folgende Bild wird mittels iFrame eingebunden (wer es nicht glaubt, kann ja in den Quellcode schauen):

Und? Kein Unterschied, oder? Allerdings ist das obere Bild illegal eingebunden, das untere laut dem EuGH-Urteil rechtsfonform.

Update: gerade ist mir aufgefallen, dass es doch einen nicht unerheblichen Unterschied gibt: denn in der mobile-Suche wird das Bild in einem iFrame nicht verkleinert, wenn man den Frame skaliert. Das bedeutet, mann muss die Bilddarstellung mittel Javascript anpassen. Muss ich mir noch mal genauer anschauen, wer kann helfen?…

Update2: Interessanter Aspekt. Das geht nicht. Man kann den Inhalt eines iFrames nicht „skalieren“. Er wird immer 1zu1 so ausgeliefert wie auf der Originalseite. Da Google in der neuen Bildersuche aber offensichtlich seine Bildgrößen an die Auflösung anpasst, wird hier eine Technik benutzt, die über das eigentliche Framing hinausgeht. Möglicherweise ist es gar kein Framing, und Google hat nur zur Ablenkung mehrfach „iframe“ in den Quellcode geschrieben :-)

Update3: stimmt. Gerade ist mir aufgefallen, dass Google die Bilder in der neuen Bildersuche nicht als iFrame, sondern als img-Tag einbettet. Dadurch kann dann das Bild in der Display-Größe angepasst werden.

Framing und Image-Tag machen das gleiche!

Kurz: Framing ist überhaupt keine technische Hürde und mitnichten irgendeine „Besonderheit“. Es ist einfach nur eine alternative Möglichkeit, um Medien-Datein auf einer Website einzubinden. In einem Fall funktioniert das nur bei Bildern, im anderen Fall bei allen denkbaren Medien (sofern sie eine feste URL haben). Die Unterscheidung macht überhaupt keinen Sinn, da es sich lediglich um Quellcode-Differenzen handelt, die aber auf der Website an sich nicht zu sehen sind.

Soll heißen: Schluss mit der lästigen Sorge vor Abmahnungen, wenn man fremde Bilder im Internet klaut. Einfach als „iframe“ einbetten, und fertig ist die Laube. Danke an die EuGH-Richter – die offensichtlich überhaupt keinen Plan hatten, was sie da losgetreten haben.

Barrieren abbauen? Nicht mit Framing ...
Barrieren abbauen? Nicht mit Framing …

Das Framing-Verfahren hat jedoch einen entscheidenden Nachteil, und wird deshalb bislang fast nie benutzt, um Bilder einzubinden: es gibt keinen „Alt-Text“. Dieser ist beim Image-Tag vorgesehn, um Menschen mit Sehbehinderung durch einen „alternativen Text“ zu beschreiben, was auf dem Bild zu sehen ist.  Beim iFrame gibt es zwar auch einen alternativen Text“, der ist aber nur ein „Fall-Back“, wenn der Inhalt des Frames nicht von der externen Quelle geladen werden kann. Soll heißen: wenn man ein Bild via iFrame einbettet, dann grenzt es Millionen Menschen mit Sehbehinderung aus.

Das Schweigen im Blätterwalde

Was mich nur wundert, ist das Schweigen der großen Medienhäuser. Denn der Besucher-Verlust ist dramatisch. Ich werde das in der nächsten Woche beschreiben, aber es ist jetzt schon absehbar: zwischen 80 – 90% weniger Bilder-Besucher. Und mit den geringeren Besucherzahlen sinken natürlich die potentiellen Einnahmen, die man mit Hilfe seiner Bilder erzielen konnte.

[Nochmal: nutzt das bitte NICHT aus. Ich bin mir sicher, dass das Urteil demnächst gekippt wird. Ich wollte nur aufzeigen, wie unsinnig es ist.]

Weiterlesen?

EuGH Urteil zur (Bilder-) Mediennutzung
EuGH Urteil zur (Bilder-) Mediennutzung

48 Gedanken zu „Anleitung zum rechtskonformen Bilderklau im Internet

  1. Da kann man nur hoffen dass dieser Irrsinn schnell gestoppt wird. Noch merke ich nichts von Besucherrückgängen über Bilder, habe aber diese Zahl ehrlich gesagt auch nicht im Kopf. Ich weiß nur dass ich immer Besucher über die Bildersuche hatte.

  2. Es ist einfach unglaublich. Da können wir nur hoffen, dass dieses Urteil wirklich kassiert wird. So ganz sicher ist das ja nicht. Da wäre ja auch noch das merkwürdige Hamburger Linkurteil, und es werden sicherlich noch ein paar andere Merkwürdigkeiten rund ums Neuland auftauchen.
    Aber die neue Bildersuche zeigt zumindest ganz klar, dass das alte Motto nicht mehr so ganz hinkommt.
    Don’t be evil. :-)
    Gruß,
    Max

  3. Die genaue Technik ist wohl egal, denn in der aktuellen Bildersuche wird der IMG – Tag genommen oder sehe ich das falsch? Zur Sicherheit würde ich die robots.txt beachten ;)

    1. Nein, dabei geht es um das sog. „Thumbnail“ Urteil. Seither ist es Google und anderen Suchmaschinen (!) gestattet, verkleinerte Bild-Versionen zu benutzen und lokal abzuspeichern.
      Du hast natürlich recht: auch dieses Urteil ist ein wichtiger Milestone in der Geschichte der Internet-Bildersuche.
      Aber aktuell geht es um das EuGH Urteil, das oben im Artikel verlinkt ist.

      1. Hallo Martin,

        nein, ich glaube nicht, dass es sich um das Thumbnail Urteil handelt, siehe https://www.freelens.com/news/freelens-verklagt-google/ und diese Klage wurde am 03.08.2016 verloren. Also dort ging es um die Hochauflösenden Bilder hier ein Zitat von der Webseite: „Google bietet in den USA eine Bildersuche für Googlenutzer an, die im Gegensatz zur bisherigen Darstellung von Thumbnails die jeweiligen Aufnahmen bildschirmfüllend in großer Auflösung zeigt, ohne auf die das Foto enthaltende Website weiter zu leiten. “

        Das ist doch genau das, was wir gerade aktuell bemängeln?

          1. ja, stimmt. Vielen Dank für das Nachhaken. Ich hatte den ersten Artikel in der Hektik nur überflogen und falsch eingeordnet.
            Das LG Hamburg ist ja bekannt für fragwürdige Urteile…
            Zu der Sache: entscheidend scheint mir der letzte Absatz zu sein: „Das Gericht argumentierte letztlich auch damit, dass dem Urheber – trotz der bemängelten Funktionen – kein wirtschaftlicher Nachteil entstanden sei.“ – das mag damals in dem konkreten Fall so gewesen sein. Nun ist die neue Bildersuche aber erst vollumfänglich in Deutschland aktiv. Und es wird mit Sicherheit zu deutlichen wirtschaftlichen Nachteilen kommen. Allein bei mir scheint es auf ca. 6.000 – 8.000 Besuchern weniger hinauszulaufen. Das entspricht Mindereinnahmen von rund 20 – 30 Euro pro Tag. Andere haben reine Bildergalerien (Postkarten-Shops, Ausmalbilder-Galerien, etc.), deren prozentualer Schaden weitaus größer sein dürfte…
            Aber die Auswertung meiner Zahlen mache ich erst am Dienstag.

          2. Ich glaube, das Gericht nimmt als Begründung, dass wir ohne Google ja gar keinen Traffic hätten. Nach dem Motto „das entsteht kein Schaden draus“ könnten wir aber auch einfach Software klauen. Da haben die ja auch keinen Schaden davon. Vielleicht kauft das ja doch einer, nachdem er erstmal geklaut hat. Kostenlose Werbung also.

            Danke Martin, dass du uns hierzu auf dem Laufenden hältst.

  4. In der aktuellen Bildersuche von Google sind die Bilder per IMG SRC eingebunden und nicht per iFrame .. die Previews sind DATA Images die von Google wohl aktiv in solche umgewandelt werden.

    Die Bilder befinden sich nicht auf Google Servern sondern auf der Quellseite und die Dataimages befinden sich im HTML Quelltext von Google.

    Da ist rein gar nichts embedded ..

    Viele Grüße,
    Matthias

    1. Bei mir sind es auch img-Tags. Vielleicht ist Google hier noch am experimentieren!?

  5. Hey Martin,

    ich denke du solltest dich nicht zu sehr an dem Begriff des Framings im Urteil festklammern. Nach meinem Verständnis des Urteils kommt es nicht darauf an, ob du nun ein img-Element oder ein iframe verwendest.

    Das Urteil ist eine Fortführung der Grundsätze zu Links. Der EuGH hat dabei seine Rechtsprechung zu den Links im Internet auf das Framing übertragen. Schon die Kürze dieses Urteils ist vergleichsweise auffällig – und kann als Indiz dafür gesehen werden, dass man sich nicht ausführlich genug mit den Unterschieden beschäftigt hat. Man darf gespannt sein, ob der EuGH das bei einer erneuten Vorlage ähnlich sehen würde.

    Unabhängig davon sehe ich vor allem die Google Bildersuche ähnlich kritisch wie du. Mich würde interessieren, ob du schon Erfahrungen mit Gegenmaßnahmen gesammelt hast. Denkbar wäre es z.B. bei Google als Referrer ein anderes Bild anzuzeigen (z.B. über die htaccess). Bleibt nur die Frage, ob Google das prüft und die Bilder dann ggf. nicht mehr so gut ranken.

    Zusammen mit den anderen Entwicklungen bei Google insgesamt sehr bedenklich.

    Beste Grüße
    Tristan

    1. Mir scheint das mit dem Framing deshalb entscheidend, weil es ja sonst ein komplette Negierung des Urheberrechts in Deutschland wäre. Wenn sich das auf das img-tag bezöge, dann hätte doch kein Urheber mehr ein Grundlage für eine Abmahnung. Naja, stimmt natürlich, letztlich müssen es die Gerichte klären – schade, dass man das der Politik schon längst nicht mehr zutraut.

      Zu den Erfahrungen mit Gegenmaßnahmen. Ja, da gibt es einige aus der Zeit, als diese Bildersuche in allen anderen Ländern ausgerollt wurde (vor vier Jahren). Da ich selber kaum relevante englisch-sprachige Seiten habe, kann ich nur eingeschränkt von „eigenen Erfahrungen“ sprechen. Klar ist allerdings, dass schon damals die Methode des „Falsches Bild ausliefern“ nur kurzzeitig geklappt hat. Der Gadanke war / ist: man fragt ab, ob Google ein Bild anfordert, falls ja, liefert man ein Bild zurück, dass nicht der „guten Bildversion“ entspricht. Das kann ein unscharfes Bild sein, oder grob verpixelt, oder mit großem Schriftzug: „Bitte anklicken für hochauflösende Version“ etc.
      Nur leider: Google merkt das nach einer gewissen Zeit und wirft die Bilder dann aus dem Google-Index. Bei mir hat das ca. 3-4 Wochen gedauert. Danach waren die Bilder-Platzierungen futsch.
      Die spannende Frage ist natürlich: wie merkt Google das? Automatisiert, oder durch manuelle Kontrollen oder durch Meldungen anderer User? Letztlich befürchte ich jedoch, dass man mit diesem „Trick“ nicht mehr Besucher bekommen kann. Wenn die Bildersuche so bleibt wie sie ist, dann ist ein Großteil der Besucher für die Urheber-Websites futsch. Aber natürlich sind die „Urheber-Websites“ (Künstler-Homepages etc.) eher die seltene Ausnahme. Deshalb habe ich ja oben geschrieben: wie werden sich die großen Verlagshäuser verhalten. Bzw. all jene, die ihre Bilder teuer von Fotografen kaufen? Überlassen die das nun alles Google?

      1. Ja, das Urteil hat tatsächlich einiges durcheinander gewirbelt. Da eine europäische Richtlinie Einfluss auf das deutsche Urheberrecht hat, hat die Auslegung des EuGH auch hierzulande Bedeutung.

        Die „new public“-Linie des EuGH hat gleich mehrere Konsequenzen. Man muss sich nun stets fragen, ob in derlei Fällen eine „neue Öffentlichkeit“ begründet wurde. Dazu meine Meinung:

        1. Hat der Urheber das Foto selbst einmal frei verfügbar hochgeladen (=der gesamten Internet-Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt) und wird es nun auf anderen Seiten eingebunden, hat das die bereits diskutierten Konsequenzen. Das (über das Urheberrecht) zu verhindern wird schwer.

        2. Hat jemand anderes das Foto hochgeladen ohne den Urheber dabei eingebunden zu haben, und verweist man nun auf diese Seite (egal ob per Einbindung oder per Link) kann das wiederum zu einer Abmahnung führen – siehe das GS Media Urteil des EuGH vom Oktober 2016 und später auch das Urteil des LG Hamburg (siehe: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Warum-heise-online-derzeit-keine-Links-zum-LG-Hamburg-setzt-3567571.html).

        Danke für deine Hinweise zu den Gegenmaßnahmen. Ein schlechteres Ranking als Resultat war ja (leider) zu befürchten. Dann bin ich auch mal gespannt, wie andere reagieren werden.

  6. klauen funktioniert so: ich klaue etwas, habe es dann und der beklaute nicht mehr. fällt etwas auf?

    1. „klauen funktioniert so: ich klaue etwas, habe es dann und der beklaute nicht mehr. fällt etwas auf?“

      Bei Texten ist es so: Veröffentliche ich Texte, die kopiert und woanders ungefragt online gestellt werden und will ich einen Teil dieser Texte für ein neues Projekt verwenden, stehe ich in den Augen von Google als Kopierer da, ich habe keine originalen, individuellen Texte, selbst wenn ich diese auf der alten Website lösche, weil es ja noch die kopierten Texte gibt. Die neue Website wird von Google abserviert, ich kann nicht mehr frei über die Verwendung der Texte entscheiden, sie wurden mir geklaut. Ist dir das noch nicht aufgefallen?

      1. ne, nicht geklaut, höchstens entwertet – die Diskussion hat einen großen gedankenfehler auf den ich hinweisen wollte: analoge konzepte lassen sich nicht 1 zu 1 auf das digitale übertragen. wer aber mit analogen konzepten zu digitalem argumentiert (raubkopien, adblockblocker etc.) zeigt höchstens dass die Technik nicht verstanden wurde. da hilft nur der realitätsabgleich – Wie funktioniert die technik und wie gehen wir damit um. daten lassen sich nunmal verlustfrei kopieren, get over it. diebstahl und raub umzudefinieren empfinde ich als, sorry für den harten Ausdruck, weinerliche verblendung.

        1. Wenn sich etwas technisch verlustfrei kopieren lässt, aber wirtschaftlich dadurch ein Schaden entsteht, dann ist es ziemlich egal, ob du das Entwerten oder ich Klauen nenne. „Kopieren nimmt nichts weg“, bleibt trotzdem ein Märchen.

          1. Sorry aber ne – hier eine studie von 2013 die sich mit musik beschäftigt. http://ftp.jrc.es/EURdoc/JRC79605.pdf ergebnis: raubkopien sind mehr werbung als verlust. soviel zum thema märchen und realitätsabgleich.

            daraus eine umgangssprachliche debatte zu machen finde ich aber auch geil. das finanzamt macht mir finanziellen schaden, beklauen die mich nun auch? klaut tesla vw jetzt ein marktsegment? ist linux diebstahl an microsoft? adblocker einzusetzen ist dementsprechend also auch diebstahl?

            als ob es ein recht auf gewinn gäbe. sorry aber letztendlich entscheiden die leute was die kaufen. aber hier geht es doch nur um verwertung von werbeplätzen, oder nicht? ansonsten wäre das problem mit der bildersuche durch ein wasserzeichen gelöst.

            und ich sage es nochmal deutlich: jsmmern, weinen und mit dem fuß stampfen sind keine gewinnbringenden tätigkeiten

          2. „Sorry aber ne – hier eine studie von 2013 die sich mit musik beschäftigt. http://ftp.jrc.es/EURdoc/JRC79605.pdf ergebnis: raubkopien sind mehr werbung als verlust. soviel zum thema märchen und realitätsabgleich.“

            Aus dem Abstract. „a 10% increase in clicks on illegal downloading websites leads to a 0.2% increase in clicks on legal purchases website“

            Das ist natürlich sensationell: Das nur 98% der zusätzliche Raubkopierer sich mit der Kopie begnügen. Es gibt eine andere Untersuchung, die etwas differenzierter ist und besagen: Der Effekt nutzt vor allem den „Stars“. Da ist das Habenwollen des Originals doch stärker als die reine Inbesitznahme der Musik. In der Literaturbranche gibt es einen Autor namens Paulo Coelho, der das mit Begeisterung macht, nämlich eigene Werke frei zur Verfügung zu stellen und dadurch mehr zu verkaufen. Das hat aber auch mit dem Wechsel des Mediums zu tun. CD oder Buch ist eben immer noch was Anderes als Dateien.

            Also solange ich nur Hunderttausende von Kostenloslesern im Netz habe, muss ich den Deckel auf die Kopien halten, sonst kann ich einpacken. Das kannst du nennen wie du möchtest, es beruht auf finanziell unerfreulichen Erfahrungen;-)

        2. Ich denke, dass das hier ja keine juristischen Abhandlungen, sondern umgangssprachliche Diskussionen sind. Schon lange vor der ganzen Bildersuche-Diskussion, selbst in Anfangszeiten des Internets, wurde die ungefragte Nutzung fremder Bilder als „Diebstahl“ bezeichnet. Richtig oder falsch, who cares? Die Grunddebatte dreht sich ja um andere Dinge.

  7. Zu Update 3: Wenn doch die Grafik nicht per iframe bei Google angezeigt wird, dann entfällt die Berufung auf das europäische Urteil, oder? Zudem ist die Frage, ob das Anzeigen der Grafik ohne die Website drumherum nicht eine Änderung der Anzeigetechnik ist. In jedem Fall ist es ein grober Eingriff in die Website, da die Anzeige des Bilds ohne Website keine Monetarisierung zulässt und sämtliche rechtlich geforderten Erklärungen nicht zugänglich sind.
    Was mich noch stärker irritiert. Das Verhindern von Deep-Linking über den Referrer per .htaccess funktioniert bei Google nicht. Bei versuchten Bildeinblendungen anderer Websites funktioniert die Abwehr.

    1. ja, stimmt. Das ist mir dann auch erst nach dem Schreiben aufgefallen. Den Bezuig zum EuGH Urteil haben zwei Anwälte angeregt. Von Google selber stammt das (natürlich) nicht.

      Eigentlich müsste es funktionieren, auch Google per htaccess abzufangen. Wahrscheinlich hast Du einen falschen referrer im Script. Ingo Henze ist für sowas Spezialist. Vielleicht hat Google den Referrer durch die neue Bildersuche geändert (?).

      1. Ich zitiere mal Ingo: „Du kannst den Google-Referer dann nicht verwenden, wenn Deine Seite nicht mit SSL läuft. Von Seiten mit SSL, wie das bei Google ja jetzt Standard ist, wird kein Referer zu Seiten ohne SSL weitergegeben.“
        Ist das das Problem?

        1. Ja, so sieht’s aus und SSL brauche ich nicht. Werde ich mir also am Monatsende die Besucherzahlen anschauen und wenn die Bildersuche nur noch minimal Besucher bringt, dann wird sie halt per robots-Datei gekickt.

          1. Nachtrag: An SSL liegt’s nicht. Das Rewriting per htaccess funktioniert ein paar Stunden oder einen Tag (und bringt Besucher zurück!), und dann nicht mehr bei unverändertem Skript. Das habe ich zweimal erlebt und damit reicht’s dann auch und der Googlebot wird von den Bildern per robots.txt ausgesperrt.

  8. Mal wieder ein neuer Grund bei der nächsten Wahl eine Anti EU Partei zu wählen.

    1. Der Zusammenhang ist für mich vollkommen unplausibel. Und falls der Eindruck durch meinen Artikel enstanden sein sollte, täte mir das leid. Ich bin wahrlich ein großer Befürworter der EU. Und das Urteil hätte genausogut vom Hamburger OLG oder jedem anderen deutschen Gericht kommen können. Im Gegenteil: in der Sache finde ich es durchaus richtig und zielführend, wenn solche Fragen Europaweit geklärt werden – nur eben richtig :-)

  9. Das Wort „Framing“ hatte ich nicht als technische Einschränkung verstanden. Ich denke, ob man per IFrame oder IMG-Tag einbindet, ist egal. Wichtig scheint nur zu sein, auf das Original zu verweisen und keine Kopie anzulegen.

    Funktioniert das „Hijacking“ eigentlich noch? :-)

    Gruß
    Thomas

    1. ja, es gibt mehrere, die das so sehen (Framing).

      Und ja, Hijaking bzw. „Hotlinking“ funktioniert noch Hölle-gut. Leider, und das ist wohl auch einer der Hauptgründe, weshalb Google diese neue Bildersuche anbietet. Denn dadurch wird das grundsätzliche Problem unter den Tisch gekehrt“. Es ist nun für Bilder-Rechte-Inhaber deutlich erschwert worden, die gehotlinkten Bilder bzw. den daraus verlorenen Traffic, nachzuvollziehen. Denn nun verliert man den Traffic eben direct an Google…

    1. Nein, Du hast Recht: das ist ein Mutmaßung meinerseits. Google hat sich – wie fast immer, wenn es um Veränderungen in der Bildersuche geht – mit keinem Wort geäußert.

      Der Webmaster-Zentrale-Blog, wo ich diese Maldung am ehesten vermuten würde, schweigt sich aus … https://webmaster-de.googleblog.com/

  10. Hallo Martin,
    auch wir haben seit dem 8.Februar einen Abfall in der Bildersuche von 1500 auf 200 Sitzungen pro Tag zu verzeichnen. Insgesamt haben wir so mit einem Schlag 40% Besucher pro Tag verloren.
    Dazu muß man wissen, dass bei uns überwiegend alte Ansichtskarten verkauft werden. Hier macht es Sinn über die Bildersuche z.B.: https://www.google.de/search?q=oldthing+Ansichtskarten+Berlin&client=firefox-b&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwim3dGxuIrSAhVDApoKHTjlCG4Q_AUICCgB&biw=1344&bih=731 zu gehen.

    Bislang hat diese Bildersuche viel Traffic und auch einige Verkäufe bei uns auf der Seite generiert. Seit dem 8.Februar ist das nicht mehr so.

    Urheberrechtsverletzung, oder nicht? Ich habe dazu mal auf gutefrage.net eine Umfrage gestellt. -> https://www.gutefrage.net/frage/darf-google-meine-bilder-in-hoechster-aufloesung-in-der-google-bilder-suche-anzeigen?foundIn=user-profile-question-listing

    Und ich habe dort auch angeregt einmal im Jahr einen werbefreien anti-google-day durchzuführen. Wir könnten ja mal alle gleichzeitig unsere Werbungen (Adsense und Adwords)für einen Tag pausieren.

  11. Meinung zu Abhängig machen von Google
    Ich bin schon lange dabei und ich denke, dadurch habe ich schon einige Erfahrungen mit Webseitenoptimierung.
    Mit meinen Hauptkonkurrenten habe ich mich anfangs mächtig bekriegt jetzt sind wir freunde.
    Ich habe alles befolgt, was Googel wollte. Webmasterzentrale sogar eine Bildersitemap, Analytic, Seite mit Pagespeed optimiert, Extraseiten für Handy, großer Werbeblock im Sichtbereich.
    Mein Konkurrent hat nichts weiter gemacht, sogar die Datei hat noch einen Namen die den Suchbegriff nicht enthält, kein Analytics, keine Sitemap, keine optimale Keyworddichte, kein Facebook, kein 1 Plus.
    Fest steht, in den Suchergebnissen ist er immer noch vor meiner Seite. Ich habe 3 große Werbeblöcke und er 2 x historische 468 unten und verdient damit mehr.
    Ich denke der größte Fehler war, das man sich von Google abhängig macht und alles glaubt. Ich traue mich jetzt noch nicht mal Analytics herunterzunehmen, aus Angst vor noch weniger Besucher.
    Zufall oder sollte man zukünftig anders handeln? Wenn ich allein daran denke, wie viel Zeit ich damit verbracht habe, um alles für Googel optimal zu machen.
    Ja Martin du hast viel Zeit für Bilder Seo aufgewendet, jetzt kann Goggle und alle anderen optimal eine eigene Bildershow machen und Du bist verständlicherweise sauer, weil du die Arbeit mit den Bildern hattest.
    Ich denke die Zukunft wird nicht mehr darin liegen den Konkurrenten zu bekämpfen und Googel oder andere Nutzer unserer Arbeit sind die lachenden Dritten.

  12. Wie ist das den bei Pinterest? Bei denen liegt das Bild ja tatsächlich auch auf deren Server. Das ist doch auf jeden Fall eine Urheberrechtsverletzung oder nicht? Ich hatte mal mit einer Pinterest Mitarbeiter gesprochen, die meinte „Ich bin kein Anwalt“ :)

  13. Je länger ich meine Brötchen mit dem Internet und dem Traffic von G verdiene, desto klarer wird: In Zukunft brauchen wir Onliner ein neues Geschäftsmodell. Tante G wird peu a peu immer mehr Inhalte bei sich selbst hosten – AMP, Definitionen, Schema, etc.

    Würden wir an deren Stelle wohl auch machen. So lange es legal bleibt, oder?

  14. Ist eigentlich komisch von Google eine solche Entscheidung zu treffen. Wenn der Traffic auf den Webseiten der Leute sinkt, dann sehen weniger Leute die Adsense-Werbung, die sich dort ja oft befindet. Damit sinken auch die Einnahmen von Google. Im Grunde schießen sie sich doch ins eigene Bein, oder sehe ich das falsch?

    Oder, wenn der Traffic der Leute einbricht, wie wäre es mit einem gut organisierten Adsense Boykott? Das wäre ja nichts, wofür Google die User bestrafen dürfte, wenn plötzlich alle die Adsense Werbeblöcke entfernen und gegen Amazon oder sonstige tauschen…

  15. Das siehst Du falsch Bodo. Google verdient mehr damit, wenn die User auf der Suche bleiben und dort die Anzeigen klicken. Warum?

    1. Google behält sich die hochpreisigen Kampagnen
    2. Google muss von jedem Klick nichts abgeben.

    Adsense ist ein Zubrot aber nicht mehr.

    1. Nur gibt es auf der Google-Bildersuche Ergebnisseite gar keine Anzeigen. Also verdient da Google noch nix, wenn sie die Nutzer auf der eigenen Seite halten.
      Zumidenst bis jetzt nicht. Kommt vielleicht noch. :-)

  16. Könnte es nicht sogar sein das die Bildersuche nur ein Test ist? Wenn Google ein Tolles Bild anzeigt jedoch der Urheber keine Werbung(Adwords) kauft dieser demnächst auch nicht mehr das linkziel ist sondern ein Konkurrent mit ähnlichem Angebot der jedoch Adwords Werbung betreibt? Das würde ja im Sinne des Erfinders also Google sein. Wer zahlt bekommt Traffic. Oder haltet ihr das für Unsinn?

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