EU-Wettbewerbsbeschwerde gegen Google Bildersuche von CEPIC

EU-Wettbewerbsbeschwerde gegen Google Bildersuche von CEPIC

Google Bildersuche - Urheberrechte?
Google Bildersuche – Urheberrechte?

Der Verband CEPIC (Centre of the Picture Industry) hat am 8. November eine formelle Wettbewerbsbeschwerde gegen die Google Bildersuche bei der Europäischen Kommission eingereicht. Der gemeinnützige Verband, der 1993 gegründet wurde, ist seit 1999 als europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) eingetragen. Zu den Mitgliedern zählen über 900 Bild- und Fotoagenturen, darunter Getty Foundation, Corbis und Reuters. Es ist also ein echtes Schwergewicht, das da jetzt aktiv wird – endlich!

Die Begründung kann dieser Pressemitteilung entnommen werden. Leider ist einiges etwas missverständlich formuliert, daher möchte ich es einerseits zusammenfassen, und andererseits ergänzen bzw. verdeutlichen.

Ausnahmen: Deutschland und Frankreich

Es geht um die „neue Google Bildersuche„, eingeführt am 24. Januar 2013, bei der Bilder nun direkt in dem Google-Suchfenster auch in großer Auflösung angezeigt werden (im Folgenden auch als „Bilder-Anwendung“ bezeichnet). Ich hatte das bei der Einführung sehr deutlich so formuliert: „aus Suchmaschine wird Findmaschine“ (hier mein Protest-Pamphlet) Denn Google zeigt seither die Inhalte, die der Crawler gefunden hat, direkt in der Suchumgebung an. Die Benutzer werden nicht mehr – wie zuvor – auf die Seiten geleitet, wo die Bilder gefunden wurden.

Die nette Google Maske
Die nette Google Maske

Was bei CEPIC nicht erwähnt, aber sehr wichtig  ist, sind die regionalen Unterschiede, die es nach wie vor hinsichtlich dieser neuen Bilder-Anwendung gibt: bei Google.de ist sie nämlich noch gar nicht online. Allerdings wurde sie – heimlich still und leise, inzwischen in Österreich (Klick öffnet Google Bildersuche in .at) und der Schweiz live geschaltet. Die einzigen beiden Länder, wo Google sich noch nicht getraut hat, sind Deutschland und Frankreich. Hier läuft noch die alte Funktionsweise. In allen anderen Ländern weltweit ist die neue Google Bilder-Anwendung freigeschaltet. Mir scheint dieser regionale Unterschied bei der Wettbewerbsbeschwerde wichtig zu sein – entscheidend wird sein, ob Europa hier an einem Strang zieht.

Aber: neue Bildersuche doch auch in Deutschland

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass es zwei Google-Bildersuchen gibt: jeweils ein länderspezifisches (google.de, google.fr, etc) sowie die allgemeine google.com. Google.com (Klick öffnet deutsch-sprachige int. Google Bildersuche) wird jeweils über die Sprachvoreinstellungen lokalisiert, d.h. man erhält auch in Deutschland bei der Suche mit Google.com Suchergebnisse, die wie aus Deutschland zu sein scheinen. Es gibt jedoch keinerlei Statistiken darüber, wie hoch der Anteil der deutschen Benutzer ist, die statt google.de die google.com als Suchmaschine nutzen. Nach der Analyse meines Traffic-Rückgangs würde ich schätzen, dass es sich um ca. 10 Prozent der Benutzer handelt.

Fördert Google Internet-Piraterie?

Google : Gott des 21. Jh.?
Google : Gott des 21. Jh.?

Ein weiterer Vorwurf der CEPIC lautet, dass Google die hochauflösenden Bilder als kostenlos anbietet – und damit ein schlechtes Beispiel für andere sei. In der Tat wird Googles Engagement gegen Online-Piraterie durch die Bilder-Anwendung in Google-Images sehr verwässert. Man muss dabei allerdings bedenken, dass Google seit dem sog. „Thumbnail-Urteil“ das Recht zugesprochen wurde, verkleinerte Ansichten (sog. Thumbnails) in den Suchergebnissen zu zeigen. Diese Recht wollen die wenigsten Bilder-Anbieter missen: denn natürlich ist es für eine Website fundamental wichtig, in Suchmaschinen und speziell bei Google, gefunden zu werden. Suchmaschinen sind nach wie vor für sehr viele Menschen das Tor ins Internet. Wer in Suchmaschinen nicht gefunden wird, hat einen klaren Wettbewerbsnachteil. Natürlich kann man seine Inhalte (auch Bilder) via robots.txt bei Google aussperren. Aber wie gesagt: die meisten wollen das gar nicht.

Benutzerfreundlichkeit auf Kosten der Rechteinhaber

Diesem Wunsch – in der Suchmaschinen gefunden zu werden – hat Google nun zum eigenen Nutzen ausgenutzt und das eingeräumte Recht einfach mal so erheblich erweitert: ohne vorherige Ankündigung wurde die Suchmaschine zu einer Anwendung, die die Suchtreffer in der eigenen Umgebung anzeigt. Google hat das seinerzeit mit der Benutzerfreundlichkeit begründet, und in der Tat ist es für die, die die Bilder nur anschauen wollen, viel einfacher, wenn sie nicht erst eine neue Seite laden müssen. Nur: Google bietet diese Benutzerfreundlichkeit auf Kosten der Rechteinhaber an. Die haben durch den verlorenen Traffic keine Möglichkeit mehr, die interessierten Besucher direkt anzusprechen: weder hat man als Bildersteller Einfluss auf die ästhetische Umgebung, in der das hochauflösende Bild gezeigt wird, noch hat man die Möglichkeit, die Besucher auf weitere eigene Bilder aufmerksam zu machen – oder sie wenigsten mit dem eigenen Namen oder der Firma in Verbindung zu bringen. Man kann die Besucher auch nicht mehr über Werbeanzeigen „monetarisieren“ – eine Möglichkeit, die Google ansonsten nur zu gerne den Anbietern von Inhalten einräumt. Kurzum: man hat als Anbieter von Bilder kaum noch Möglichkeiten, mit den Interessierten in Kontakt zu kommen.

Internet-Piraterie?
Internet-Piraterie?

Und hier greift dann der Vorwurf der „Ermunterung zur Internet-Piraterie“: während man auf der eigenen Website die Bilder unmissverständlich als geschützt kennzeichnen kann, gibt es bei Google lediglich – sehr klein geschrieben und visuell kaum wahrnehmbar: „Die Bilder sind möglicherweise urheberrechtlich geschützt.“ Die Hemmschwelle, ein Bild einfach mit Rechtsklick herunterzuladen ist dadurch mit Sicherheit wesentlich niedriger, als wenn unter dem Bild steht: „Dieses Bild ist urheberrechtlich geschützt!“ Kurzum: für den schönen Schein unterstützt Google gerne Kampagnen gegen Internet-Piraterie, aber bei der eigenen Bilder-Anwendung schert sich der Suchmonopolist herzlich wenig um die Interessen der Urheber.

„… möglicherweise urheberrechtlich geschützt!“ – nur mit Lupe zu lesen

Für die, die das jetzt immer noch nicht verstehen, weil sie keine Bilder erstellen, kann man das Ganze mit folgendem Szenario vergleichen: Wenn man in der organischen Google-Suche auf ein Suchergebnis klickt, öffnet sich nicht eine neue Website, auf der der Text zu finden ist. Stattdessen klappt unter dem Suchergebnis ein großes weißes Feld auf, in der gesamte Text zu lesen ist. … So einfach ist das. Und das das unrechtmäßig ist, dürfte hoffentlich jeder verstehen – auch wenn es vordergründig noch so praktisch wäre.

Das Problem mit dem Bilder-Spam

Bildersuche Spam
Bildersuche Spam

Was häufig vergessen wird, ist der eigentlich Grund für die Umstellung der Google-Bildersuche: das Problem mit dem Hotlink-Spam. Es ist eher ein technisches Spezialisten-Thema, das ich hier schon oft thematisiert habe. Ein Großteil der Bilder, die in der Google Bildersuche zu finden sind, fliegen in zahllosen Kopien durchs Netz. Die Frage ist dann: auf welche Zielseite verlinkt Google, wenn es mehrere Seiten gibt? Leider ist es ohne große Mühe möglich, mit geklauten Bildern und ein wenig technischem Verständnis den Traffic auf spamige Seiten umzulenken. Wer also auf ein Thumbnail in der Google-Bildersuche klickt, gelangt mitnichten auf die eigentlich Seite des Rechteinhabers, sondern auf irgendeine Seite, die eine geklaute Kopie zeigt. Mit diesem Prinzip („sog. Hotlinking“) kann man sehr viel Geld verdienen, und es wird weidlich ausgeschlachtet. Nach meiner Schätzung sind es nach wie vor über 50% aller Bilder, die eben nicht auf die eigentliche Seite des Rechteinhabers verlinken.

Mit der neuen Bildersuche hat Google dieses Problem umschifft: statt auf spamige „Made-for-Ads“-Seiten zu verlinken, zeigt man die Bilder nun einfach in der Bilder-Anwendung selber. Statt sich um das Urheber-Problem an sich zu kümmern, eignet man sich die Nutzungsrechte einfach an.

Ein eindeutiger, maschinenlesbarer Code für Urheberrechte?

In diesem Zusammenhang fordert die CEPIC völlig zurecht, dass Google sich über eine einheitlichen Code Gedanken macht, mit dem Urheber ihre Rechte kennzeichnen können und differenziert angeben können, wie und in welchem Kontext das Bild benutzt werden darf. Wie oben beschrieben, schert Google sich aber nicht um Urheberrechte. Offenbar sieht man das als Bremse der technologischen Fortschritts.

Und nun?

Es ist daher nur folgerichtig, dass die CEPIC das Ganze nun bei der EU-Wettbewerbsbehörde angezeigt hat. Und ich hoffe sehr, dass dort klar und sauber und vor allem zügig entschieden wird. Aber wahrscheinlich wird Google das Ganze über findige Winkeladvokaten-Tricks über Monate und Jahre in die Länge ziehen. Bitter …

Aus meiner Sicht gibt es drei Ziele:

  • Rücknahme des neuen Funktionsprinzip der Google Bilder-Anwendung, so dass man wieder von einer echten Suchmaschine sprechen kann. Oder – wenn Google zugibt, den Pfad der Suchmaschine verlassen zu haben – Verhandlung über Vergütungsmöglichkeiten für diejenigen, deren Bilder dort gezeigt werden.
  • Vereinheitlichung der regionalen Suchmaschinen mit der internationalen google.com Seite.
  • Anbieten eines internationalen Urheberrechte-Codes, der es erlaubt, die Nutzungsbedingungen transparent zu machen – und die Einhaltung der so getroffenen Einschränkungen.

Hier die Meldung im CEPIC-News-Bereich: CEPIC submits EU antitrust complaint against Google Images

Verteidige Dein Bild!
Verteidige Dein Bild!

Hier die Initiative, die Michael Schilling seinerzeit ins Leben gerufen hat: Verteidige Dein Bild! Wer noch nicht unterzeichnet hat, kann das gerne nachholen.

Hier noch mal meine Infografik über die Geschichte der Google-Bildersuche.

Weitere Artikel zum Thema:

Google Bildersuche - Urheberrechte? War da was...?
Google Bildersuche – Urheberrechte? War da was…?

7 Gedanken zu „EU-Wettbewerbsbeschwerde gegen Google Bildersuche von CEPIC

  1. Das deutsche Urheberrecht ist grossteils laecherlich

    zB Ein „Fotograph“ drueckt einmal auf den Ausloeser und fotographiert den Koelner Dom. Damit hat er die Bildverwertungsrechte und alle Einnahmen an einem Bild. Der Bischof und die Kirchengemeinde gehen leer aus – muessen aber den Dom mit jaehrlich Millionen erhalten. 1/10 Sekunde Arbeit. Und noch schlimmer – wenn der Bischof ohne Erlaubnis das Bild von seinem „Eigentum“ „klaut“ also zB auf seiner Webseite veroeffentlicht wird er von dem Fotographen verklagt.

    zB Angela Merkel wird – unerlaubt – in der Badewanne fotographiert oder auch nur in die „Badewanne“ hineinmontiert. Der Fotokünstler (haha) hat auch an diesem Bild die Verwertungsrechte – ohne irgendwelche Honorarzahlungen an die Merkel etc.

    zB Lieschen Mustermann wird als Otto Normalbürger auf der Strasse fotographiert – zusammen mit 50 anderen. Geht sie mit ihrem Hausfreund Hand in Hand ist trotzdem die Veröffentlichung statthaft. Laesst sich der Mann daraufhin scheiden muss der Mann natürlich Lizenzgebühren zahlen – er hat ja das Bild in einem öffentlichen Prozess verwendet.

    zB Der Profifotograph fotographiert ein Hotel, gibt dem Hotel die Fotos kassiert dafuer auch 10.000 bis 20.000 Euro – weist aber nicht darauf hin dass in seinem AGB (Ca 500 Seiten) die kommerziellen Verwendungsrechte nur eingeschraenkt weitergegeben werden. Ein Affiliate bekommt das Bild von der TUI – wieder mit AGB – und der Affiliate veröffentlicht 10 Hotelbilder, Klagt ein Rechtsanwalt den Affiliate auf 10.000 Euro – der Affiliate muss zahlen. Warum? Er verfolgt ja eigene kommerzielle Ziele mit der Veröffentlichung des Bildes.

    Die Regelung der Bildrechte in Deutschland bedarf einer gruendlichen Reform – Weg vom Schutz der Allgemeinen Bildrechte fuer den Sekundenknipser ohne irgendwelche Qualifikation oder Ausbildung hin zu einem Schutz des Profifotographen der aber dann auch für das Fotographieren von fremden Eigentum zahlen muss und sich die Rechte auch zB von Hauseigentümer oder „Gelegenheitsmodell“ erkaufen oder bewilligen muss.

    Zu deinem Artikel sei gesagt dass das Urheberrecht gottseidank noch nicht EU Recht ist. Warum klagen die dann bei der EU? Weil die Gelegenheit günstig ist (Google ist derzeit in der Defensive siehe NSA) und man so etwas Kohle machen will – Google hat ja genug davon. Dass die Bildagenturen mit hehren Zielen das deutsche Bildrecht verteidigen – das glaubst du ja selber nicht.

    Naja ich lobe Thailand – der Lordrichter ist mein Vermieter und hat vom Urheberrecht noch nie was gehört. Hat ja viel zu viele Morde Vergewaltigungen und andere Scheusslichkeiten zu verhandeln – das ist etwas ernsthafter – da bleibt ihm keine Zeit für solche Spielereien.

  2. Hey Martin, schöner Artikel. Du hast Recht, so geht es nicht weiter. Alternativ ist aber auch die Frage, warum nutzen alle Google? Wenn ein Großteil der Artikel und Bilder nicht mehr in Google zu finden ist, dann wird die Suchmaschine auch nicht mehr genutz. Vlt. wäre das mal ein Ansatz.

  3. „Wenn man in der organischen Google-Suche auf ein Suchergebnis klickt, öffnet sich nicht eine neue Website, auf der der Text zu finden ist. Stattdessen klappt unter dem Suchergebnis ein großes weißes Feld auf, in der gesamte Text zu lesen ist.“

    Jops, Martin und so ist es mittlerweile in zahlreichen Bereichen. Denken wir an Rechnungen, Wikipedia- respektive andere Seitenauszüge neben den eigentlichen Suchergebnissen, dem Wetter, Umrechnungskursen, Uhrzeiten etc.

    Cheers.

  4. Die CEPIC-Beschwerde ist sehr klar und nachvollziehbar formuliert. Tatsächlich besteht hier seit Anfang des Jahres ein Zustand, der dringend einer Klärung bedarf.

    Teile der Beschwerde könnte man natürlich als „Bumerang“ missbrauchen – denn die Forderung nach modernen maschinenlesbaren Rechtesprachen könnte durchaus auch so aussehen, dass dem Rechteinhaber die Wahl zwischen der Vollanzeige in Google oder gar keiner Anzeige gegeben wird. So hatte es Google selbst zur Markteinführung ja auch formuliert.

    Übrigens sehe ich gerade, dass Google bei der Videosuche wohl einen Schritt zurück gegangen ist. Wurde die neutrale Videosuche vor geraumer Zeit durch eine Youtube-Suche ersetzt, so findet man nun wieder eine normale Videosuche. Die Youtube-Suche scheint aus Google verschwunden zu sein, jedenfalls sehe ich sie dort auf Anhieb nicht mehr. Abgesehen davon, dass ich bei vielen Suchbegriffen weiterhin primär Youtube-Videos finde und mich frage, wie ich meine Videoseiten in der Suche gut ranken kann, ist das eine wirklich gute Entscheidung von Google.

    Wenn nun das mit der Volleinblendung fremder Bilder noch unterlassen wird, dürfte ein Status quo erreicht sein. Google hat dann die Grenzen ausgetestet und teilweise überschritten und weiss wo sie liegen.

  5. Da wird noch ein ganz grosses Fass aufgemacht, denke ich! Auch bzgl. der ganzen lizenzfreien Bilder die man überall bekommt etc. … irgendwann ändert sich was ganz klein geschriebenes in den AGB, die man mal kurz nebenbei so ok geklickt hat … nach ein paar Jahren hat man dann einen Bescheid im Postfach mit einer Zahlungsaufforderung.

    Es wird so kommen. Ich sage immer: Wer beim ersten Schritt zu sehr spart, der zahlt ein zweites Mal – das rechnet sich nicht!

    Michael Marheine

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