Was man beim Einbinden von youTube-Videos beachten sollte

Was man beim Einbinden von youTube-Videos beachten sollte

YouTube-Videos einbetten?
YouTube-Videos einbetten?

Darf man youTube-Videos einfach im eigenen Blog oder auf einen eigenen Website einbinden oder nicht? Ein aktuelles Urteil des Hamburger Landgerichts scheint vielen so, als wenn das Einbinden von youTube-Videos per se illegal sei oder gegen das Urheberrecht der Erstellers verstoße. Ich sehe das nicht so bzw. das scheint mir falsch kolportiert zu werden. Nun bin ich kein Anwalt, insofern ist das folgende keine Rechtsberatung. Aber nachdem ich die Artikel zum Thema genauer studiert habe, scheint es mir naheliegend zu sein, es noch einmal hervorzuholen. In aller Regel hat man nichts zu befürchten, wenn man ein paar grundsätzliche Dinge beachtet.

Worum geht es? Einbinden von youTube-Videos

Man hat bei youTube (und anderen Videoportalen) die Möglichkeit, die Videos mit einem simplen Mausklick als iFrame-Quellcode zu kopieren und in den eigenen Quelltext einzufügen. Wenn man dann die Website im Browser aufruft, wird in dem iFrame das entsprechende Video angezeigt. Soweit sogut so verbreitet.

Youtube Video einbinden - einfach auf Teilen und Einbetten klicken
Youtube Video einbinden - einfach auf Teilen und Einbetten klicken

Mehr zum Einbinden der Videos direkt in der Google-Hilfe: YouTube-Videos einbetten.

Vor dem Video-Upload Urheberrechte bestätigen

Beim Hochladen eines Videos wird man deutlich auf folgendes hingewiesen: „Du musst Inhaber des Urheberrechts sein oder über die erforderlichen Rechte verfügen, um Content hochladen zu können.“ Man muss also theoretisch davon ausgehen können, dass jeder, der bei youTube Videos hochlädt, auch die Rechte dazu besitzt (theoretisch, mehr dazu unten).

Hinweis zum Urheberrecht beim YouTube Video Upload
Hinweis zum Urheberrecht beim YouTube Video Upload

Mehr zu dem Thema bei youTube unter dem merkwürdigen Titel: „Tipps zum Urheberrecht„.

2. Was, wenn der, der ein Video hochgeladen hat, das Einbetten nicht möchte?

Läuft man nun Gefahr, dass derjenige, der das Video bei youTube hochgeladen hat, einen nun verklagen kann? Immerhin ist er in aller Regel ja der Urheber. Nein, denn das Einbetten bzw. Teilen von Videos ist ein fundamentaler Dienst von youTube. Nach meiner Einschätzung stimmt jeder, der ein Video bei youTube hochlädt, dem Einbetten auf einer fremden Website zu. Falls er es nicht möchte, hat er / sie die Möglichkeit, dass Einbinden des Videos aktiv zu unterbinden. Dafür muss man das entsprechende Kontrollkästchen deaktivieren.

YouTube Video: Einbetten aktivieren (oder deaktivieren)
YouTube Video: Einbetten aktivieren (oder deaktivieren)

Solange also die Möglichkeit des Teilens nicht deaktiviert ist, kann man davon ausgehen, dass derjenige, der ein Video hochgeladen hat, dem Teilen zustimmt.

Soweit ist im Grunde alles klar – und das wird ja auch vielfach praktiziert. Kniffelig wird es nach meiner Einschätzung in zwei Fällen:

  1. Derjenige, der ein Video hochgeladen hat, wusste nicht, dass er das „Einbetten deaktivieren“ muss, um ein Teilen zu verhindern. Ich persönlich würde denken, dass man die „Geschäftsbedingungen“ bzw. die Möglichkeit des Deaktivierens kennen müsste, wenn man ein Video bei YouTube hochlädt. Mir sind allerdings keine Urteile bekannt, die für oder gegen diese Einschätzung sprechen. Wenn jemand eines kennt, bitte gerne in den Kommentaren.
  2. Derjenige, der ein Video hochgeladen hat, hatte doch nicht alle Rechte an dem Video oder verstößt gegen die Rechte Dritter. Die Ursache des Problems ist also bei dem- oder derjenigen zu suchen, die oder der ein Video hochgeladen hat, ohne die erforderlichen Rechte zu haben.

3. Was ist bei ungeklärten Rechten?

Genau darum geht es in dem aktuellen Fall, dessen Konsequenz die Socialmediasphäre so durcheinander gebracht hat: ein Blogger hat ein Video eingebettet, das Gegenstand eines juristischen Verfahrens ist. Deswegen wurde er von dem Arzt bzw. seinem Anwalt, der gegen das Video (ein Beitrag des Magazins Wiso (ZDF)) vorgeht, entsprechend abgemahnt. Ursache der Abmahnung war also nicht das Einbinden an sich, sondern die Tatsache, dass der Inhalt des Videos rechtlich umstritten ist. (Den konkreten Fall mit dem pikanten Detail, dass es sich bei dem Blogger, der das fragwürdige Video eingebunden hat, um den Medienanwalt Markus Kompa handelt, in dem Artikel von Konrad Lischka bei SpiegelOnline: Verlinken okay, einbinden gefährlich?) Übrigens: Markus Kompa wird gegen das Urteil Berufung einlegen und das Schandurteil wegblasen, auch Dank einer breiten Unterstützungsaktion. Gut so!

In dem Fall geht es also nicht um das Urheberrecht, sondern ein anderes (Persönlichkeitsrecht, würde ich vermuten). Besonders verworren wird es, weil es nicht nur um das Einbetten, sondern auch um das Verlinken eines Videos geht. Na mal abwarten…

Was passiert bei ungeklärten Urheberrechten?

Aus dem genannten Urteil würde ich folgern, dass gleiches auch gilt, wenn die Urheberrechte eines Videos strittig sind. Falls also jemand ein Video bei youTube hochlädt, bei dem die Rechte ungeklärt sind, so besteht für denjenigen, der einbindet, immer das Risiko einer „Mittäterschaft“. Natürlich sollte man davon ausgehen, dass derjenige belangt wird, der ein Video zu Unrecht hochlädt. Aber theoretisch ist man selber auch Angriffsziel, weil man die urheberrechtlich geschützten Inhalte auf der eigenen Website anbietet. Man muss zumindest, sobald man davon Kenntnis erlangt, das Video unverzüglich auf der eigenen Seite entfernen.

Besser noch mal prüfen…

Bevor man ein Video von youTube einbettet, sollte man besser noch mal checken, ob es tatsächlich naheliegend erscheint, dass der- oder diejenige, die oder der das Video hochgeladen hat, auch tatsächlich der Urheber ist bzw alle erforderlichen Rechte daran hat. In dem meisten Fällen wird das relativ einfach zu verifizieren sein, wenn zum Beispiel der youTube-Kanal-Name Bestandteil des Videos ist.

Fazit: Bei Einbinden Menschenverstand einschalten…

Lesen (bzw. Ansehen)-  Denken - Bloggen
Lesen (bzw. Ansehen)- Denken - Bloggen

Ich halte es für falsch, wegen des aktuellen Urteils auf Videos im eigenen Blog zu verzichten. Das Teilen und Einbetten von youTube-Videos ist aus meiner Sicht ein fundamentaler Bestandteil des Social-Webs. Und es ist – in den allermeisten Fällen – durchaus im Interesse der Ersteller von Videos, wenn sie geteilt werden. Im Grunde genommen ist es absolut kontraproduktiv, wenn Videos nicht geteilt werden. Aber natürlich gibt es auch Leute, die Videos einfach nur herunterladen oder zu Unrecht urheberrechtlich geschütztes Material mitschneiden und unter anderem Namen im eigenen Kanal noch einmal hochladen. Man sollte daher mit klarem Menschenverstand an die Sache herangehen: ist es naheliegend, dass derjenige, der ein Video hochgeladen hat, auch tatsächlich die erforderlichen Rechte, vor allem die Urheberrechte, besitzt. Im Falle von Musikvideos kann das zum Beispiel der Channel der Band oder des Musikers sein, im Falle von TV-Sendungen logischerweise der TV-Sender. Bei Interviews sollte man prüfen, ob das Video auf dem Kanals eines Interview-Teilnehmers liegt oder eines Mediensenders, der das Interview bezahlt hat. Es ist mit Sicherheit auch hilfreich, sich die Video-Beschreibung durchzulesen. Eventuell steht da auch etwas zu den rechten drin. Etc… Falls man sich nicht sicher ist: besser nicht einbinden.

Soweit mein zugegeben etwas schwammiges Fazit. Ich bin, wie gesagt, kein Anwalt. Ein „Restrisiko“ wie bei dem Beispiel mit dem Video aus dem ZDF-Channel bleibt immer. Aber dennoch halte ich meine Überlegungen für so stichhaltig, dass ich weiterhin Videos hier und auf anderen Websites einbinden werde.

Wann wird es Rechtssicherheit geben?

Abschließend noch ein allgemeiner Hinweis. Es gibt noch nicht allzu viele Urteile zu den Fragen des Social Webs. Und die Urteile scheinen auch immer davon abzuhängen, wo sie ergangen sind. Das Hamburger Landgericht hat sich offenbar den traurigen Ruf erworben, sehr stark aus einer antiquierten traditioneller Sichtweise zu argumentieren bzw. zu urteilen. Andere Landgerichte sind da progressiver. Es ist also zu erwarten, dass man auf lange Sicht keine wirkliche Rechtssicherheit in dieser und anderen Web2.0-Fragen erhalten wird. Ärgerlich – man kann nur hoffen, dass auf den Richtersesseln bald Leute Platz nehmen, die auch eigene Erfahrungen in die Urteile einfließen lassen können.

Übrigens: youTube-Cookies und Datenschutz…

Datenschutz Puzzle
Datenschutz Puzzle

Übrigens ist mir beim Recherchieren für diesen Artikel noch ein interessantes Detail aufgefallen: beim Einbetten von youTube-Videos werden automatisch, auch ohne dass man das Video abspielt, ein oder mehrere youTube (Google)-Cookies gesetzt. Es ist daher natürlich erforderlich, einen entsprechenden Hinweis in der Datenschutzerklärung im Blog zu haben. Wenn man den Leser erst mit einem solchen Cookie beläppern möchte, wenn er oder sie das Video tatsächlich anklickt, sollte man die entsprechende Einstellung in den Videodetails, den „Erweiterten Datenschutzmodus“ aktivieren:

Eingebettete Youtube-Videos und Datenschutz
Eingebettete Youtube-Videos und Datenschutz

Ich selber habe darauf bislang nie geachtet, werde es aber in Zukunft machen. Mehr dazu in der Google-Hilfe.

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29 Gedanken zu „Was man beim Einbinden von youTube-Videos beachten sollte

  1. Muss es nicht Cookies heißen? Also mit doppel O ….

    Ansonsten kann ich dir nur beipflichten. Wenn man jedes Urteil der deutschen Richter auf die Goldwaage legt, sollte man Angst haben sich überhaupt im Internet zu bewegen. Ich bin wirklich gespannt, wann es unser Rechtssystem endlich schafft, mit der Herausforderung des Internets zurecht zu kommen.

    1. Das sollte man aber (jedes Urteil auf die Goldwaage legen), ja mehr noch, man sollte jedes Urteil deutscher Gerichte anzweifeln. Am Ende bist du ja der Dumme, wenn sich der Richter nicht an bereits gefällten Urteilen orientiert. Wenn du einmal wie ich, mit einem Abmahnanwalt zu tun hattest, wirst du das auch anders kommentieren. Ab diesem Zeitpunkt hast du Angst, dich im Internet zu bewegen.
      Bei mir ging es damals um einen Download-Link der illegal war (keine Einbettung). In der Begründung hieß es, der Link verwies auf illegale Inhalte, die dieser zugänglich gemacht hat.

  2. Hallo Martin,

    wie die Gerichte entscheiden ist immer so eine Sache. Aus meiner Erfahrung heraus, würde ich mal vermuten, dass YouTube über kurz oder lang, die Option „Einbetten aktivieren“ nicht automatisch angeklickt haben darf. Mit anderen Worten, wird der User, der möchte, dass sein Video auch geteilt und eingebunden werden soll, dies aktiv machen müssen. (Das ist nicht meine persönliche Meinung, wie gesagt, ich würde das vermuten, dass die Gerichte diesen Akt verlangen werden.)

    Viele Grüße
    Marco

    1. Ja, die Tatsache, dass das Einbetten per default aktiviert ist, ist sicherlich fragwürdig. Ich vermute, dass es dazu bereits Urteile gibt, habe sie aber nicht gefunden.

      1. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das „Einbetten per default“ problematisch ist. In der Vergangenheit wurde eine impliziert abgegebene Willenserklärung zur Veröffentlichung von den Gerichten schon anerkannt. Eine Künstlerin hat 2010 Google verklagt, weil ihre Bilder im Rahmen der Google Bildersuche angezeigt worden sind (Bilder, die sie nur auf ihrer eigene Website zur Verfügung gestellt hat). Das Gericht hat aber (glücklicherweise) eingesehen, dass hier eine konkludente Einwilligung zur Nutzung und Verwertung vorliegt. (http://bit.ly/acJIHy)Die gleiche Argumentation würde auch für das hoch laden von Videos bei Youtube greifen: man impliziert ja, dass man sein Material mit anderen teilen möchte. Wenn nicht, liegt es am Hochlader, dies zu verhindern. Gefährlich wird es meiner Meinung nach, wenn wir uns der Störerhaftung nähern: wenn man also für Urheberrechtsverletzungen haftet, ohne sie selbst begangen zu haben. Aber das würde den Rahmen hier wohl sprengen :-)

  3. Bis jetzt habe ich mir darüber nie Gedanken gemacht. Ab sofort werd ich mir die Videos aber genauer ansehen und wahrscheinlich auch die zusätzlichen Datenschutzmöglichkeiten nutzen. Schließlich will man ja keinen Ärger, sondern nur nützliche Infos weiterverbreiten.

  4. Hallo Martin,

    danke für die gute Zusammenfassung. Dein „Nebensatz“ mit den youtube-Cookies hat mich hellhörig machen lassen. Bedeutet das, deiner Meinung nach, dass auf jeder Webseite, die youtube-Videos einbindet (Ohne erweiterten Datenschutzmodus) ein entsprechender Hinweis im Datenschutz/Impressum muss? Ich denke, dass die wenigsten Webseiten dies beachten, oder ;)

    1. Ja, das wird mir auch erst so langsam bewusst, dass weder ich noch andere (scheinbar) das bisher auf dem Schirm hatten. Aber vielleicht ist es in dem allgemeinen Teil der Google-Datenschutzerklärung inbegriffen. Auf jeden Fall ein Thema, mit dem ich mich noch beschäftigen werde (leider erst morgen).

  5. Hey Martin,
    interessante Betrachtung. Der Hinweis zum Datenschutz empfinde ich ebenfalls als sehr wichtig. Allerdings ist es auch frustrierend, dass das Internet immer mehr zur juristischen Stolperfalle wird. Wo kommen wir eigentlich hin, wenn für einen Blogbetreiber ein Jurastudium notwendig wird, damit er seine Meinungen posten kann. Ich denke, dass es wirklich an der Zeit ist, eine neue Bewertung zum Thema Urheberrecht und Copyright vorzunehmen.

    Ich gebe Dir recht, wer bewußt auf YouTube Videos veröffentlicht, der sollte sich schon über die eingestellten Optionen (teilen) Gedanken gemacht haben. Wer diese Kanäle nutzt, der sollte auch mit den Bedingungen leben können.
    Andernfalls wird es dort die nächste Abmahnwelle geben. Einfach mal was hochladen und hoffen das viele es einbinden. Danach Anwalt losschicken und abkassieren – das kann es ja wohl nicht sein!

  6. Also wir Produzieren für unsere Seite sehr viele Produkt-Videos und freuen uns jedes mal wenn jemand unser Video einbindet in seiner Seite.

    Ich bin der Meinung die Richter sollten sich mehr mit diesen Thema befassen einfach mal selber ausprobieren und Studieren wie einfach man halt den falschen schritt machen kann.

  7. Danke für diesen sehr informativen Beitrag und die ergänzenden Kommentare.

    Ich finde es sehr bedenklich, wie hier die amerikanische Rechtsform mit der deutschen vermischt wird. Wenn ich es in dem Wissen versuche, fremdes geistiges Eigentum (kommerziell für einen Dritten, der darin eingeht, was Mittäterschaft bedeutet) zu verbreiten (hochzuladen)stellt das nach deutschem Recht wohl eine Straftat dar; und schon der Versuch ist strafbar.

    In Amerika aber scheint sich in der Form niemand für den Nachweis der Rechtmäßigkeit geistiges Eigentum zu interessieren. – Es muss erst jemand glaubhaft dagegen geltend machen, bevor youtube „aktiv“ wird.
    Dabei müsste doch für das Supergehirn Google ganz eindeutig sein, dass ich nicht Bushido bin, ein Fernsehsender oder sonst wer auch immer, der sein rechtmäßiges Eigentum freigibt.(Anm. Ich bin wie der Themensteller juristischer Laie und wäre sehr dankbar wie sich ein juristische Kompetenz gleichfalls zu dem Thema äußern würde.

    Natürlich würde youtube (Google) gern alles freigeben, um sich unserer Daten und Gewohnheiten zu bemächtigen. Wir alle stehen unter dem ständigen Kompromiss, den wir mit unserer Teilnahme am Datenverkehr eingehen.
    Wenn ich dabei an eine Firewall denke, die mehr und mehr durchlöchert unser Profil bloßlegt, muss ich zuletzt einfach nochmal an die Gedankenschärfe des Georg Orwell denken, lg Fleder.

  8. Fantastisch, dass sich mal jemand intensiver mit dieser Grauzone auseinander gesetzt hat.
    Wunderbarer Post, da sollten sich viele male in Beispiel dran nehmen.

  9. Vielen Dank für den informativen Artikel! Ich überlege gerade, inwiefern ich in Zukunft auf meinem Bildungsblog kostenlose LernVideos eines privaten Bildungsanbieters (und er hat inzwischen ca 6000 Videos produziert), dessen Affiliate ich auch bin, einbinden kann. Man sollte davon ausgehen, dass es für beide Seiten von Vorteil ist und er sich natürlich über die Einbettfunktion im klaren ist.
    Dennoch tue ich mich schwer damit, fremdes Eigentum einfach so einzubetten und frage mich, ob es nicht auch ein Gesetz der Höflichkeit ist, vorher nachzufragen?

  10. yep :-)
    Habe übrigens nachgefragt und es ist ein toller Kontakt entstanden!

    … übrigens- heute gehts durch die Nachrichten, dass nach Einschätzung des BGH das Einbinden von fremden Videos Urheberrechtsverletzungen entstehen können..durch das framing- was auch immer das ist :-)

  11. Der Tipp mit den erweiterten Datenschutzeinstellungen beim Einbetten ist super. Ich habe das gerade nachvollzogen. Aber obwohl der Frame „www.youtube-nocookie.com“ anzeigt, wird prompt ein Cookie gesetzt. Genauer gesagt sogar zwei, nämlich von Google und von Youtube, sobald man das eingebettete Video auf der einbettenden Webseite startet. Schöner Mist. Das bedeutet wohl, dass man im Impressum/Datenschutz auf jeden Fall einen Hinweis darauf benötigt. Hat jemand schon mal einen solchen Hinweis gesehen?

  12. Viel Dank für den Artikel. Der rechtliche Teil war mir gar nicht so bewusst und auf diesen hätte ich wahrscheinlich auch gar nicht so darauf geachtet. Werde nun in der nächsten Zeit ein paar Videos auf meiner Website von Youtube einbinden – dank deinem Artikel werde ich auch die Datenschutzerklärung erneuern bzw. erweitern.

    Schöne Grüße aus Innsbruck,
    Dominik

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