Liebes LG Köln, was ist denn das, bitte …
Liebes LG, zur Zeit ereifert sich die Blogosphäre gerade über ein Urteil hinsichtlich der verschärften Kennzeichnungspflicht von urheberrechtlich geschützten Bildern auf Websites. Es geht um den Einsatz von Pixelio-Bildern. Die müssen dank Eurer Weitsicht überall mit einem Urheberrechtsvermerk gekennzeichnet sein, auch wenn man sie als Bild-URL in einem Browserfenster öffnet. … Aber was ist denn auf Eurer eigenen Website los?
Der Screenshot zeigt diese Seite – das Bild ist hoffentlich ausreichend kennzeichnet :-)
Aber was, wenn man das Bild mit der rechten Maus in einem neuen Tab öffnet? Oder nur anklickt …
… Dann erscheint folgendes:
Huch, wo ist denn der Urheberrechtsvermerk? … Versteht ihr jetzt, warum das Urteil Unsinn ist?
Es gibt übrigens weitere Beispiele, da ihr offenbar gerne bei Pixelio Bilder bestellt. (Update: es betrifft offenbar genau drei Bilder)
Story via Pelle
Btw: müssen Pixelio-Bilder nicht verlinkt sein? Hach, ist das alles kompliziert …
Angabe zum Copyright: Bild im Bild von Gerd Altmann / Pixelio :-)
33 Gedanken zu „Liebes LG Köln, was ist denn das, bitte …“
Lieber Blogger,
die Internetgemeinde regt sich mal wieder selbst auf.
Nur weil ein kleineres Gericht in Deutschland etwas entschieden hat, kann man nicht davon ausgehen, dass so etwas rechtsverbindlich ist.
Man sollte sich zuerst einmal informieren, bevor man eine von hunderten Landgerichtsentscheidungen aufgreift und kommentiert.
Beste Grüße
Robert
wehret den Anfängen. Lieber am Anfang zu laut gebrüllt als am Ende überrollt …
eine mediale Empörungskultur,
vielleicht sollte man sich wirklich ernsthaft mit den Themen beschäftigen, wie Gerichte in Deutschland urteilen und sich nicht daran beteiligen, eine weitere Sau durchs Dorf zu treiben.
Lieber Robert,
und was sollten Ihrer Einschätzung nach Webseitenbetreiber jetzt unternehmen um die Gefahr einer Abmahnung zu verhindern? Oder besteht gar keine Gefahr auf Grund des Urteils. Freue mich auf Ihre aufklärende Antwort.
Herzlichst :)
Inga Palme
Liebe Inga,
eine rechtliche Einschätzung werden Sie noch von einem Rechtsanwalt bekommen können.
Ich kann Ihnen jedoch sagen, wie ich auf dieses Urteil reagiere. Ich blicke dem Urteil gelassen entgegen und werde mit keiner Anpassung meiner Seite reagieren.
Meine Bildquellen sind hinreichend gekennzeichnet. Und sollte wirklich der Fall eintreten, dass jemand anderer Meinung sein sollte so kann wird man sich gerichtlich damit auseinandersetzen müssen.
Beste Grüße
Robert
Lieber Robert,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider wird mir bei Ihrer Antwort von 18:51 keine reply Taste angezeigt. Dies zur Info, da ich weiter oben an anderer Stelle auf Reply geklickt habe und die Kommentare jetzt vielleicht etwas durcheinander geraten.
Ich habe eine weitere Frage: Wie haben Sie Ihre Bildquellen gekennzeichnet, sodss Sie davon ausgehen, dass es ausreichend ist? Ich kann mir gut vorstellen, dass dies auch andere hier interessiert. Freue mich auch diesmal auf Ihre Antwort und entsprechend weitere Aufklärung. Dankeschön :)
Herzlichst :)
Inga
Lieber Panik statt rationale Risikoabwägung? Bringt dir hier sicherlich ein paar Klicks, ich habe es heute Morgen auch zuerst hier gelesen, aber wirklich sinnvoll ist es nicht.
Ein LG ist kein kleines Gericht, insb. nicht die LG Köln, HH oder München. Denn diese Kammern entscheiden einen Großteil der einschlägigen Fälle. Natürlich kann das Urteil aufgehoben werden, aber dazu muss es dann auch erstmal kommen – dank der erstinstanzlichen „Idee“ könnten auch höhere Gerichte dem jetzt folgen. Deswegen muss man auch die Urteile der LGe betrachten, was übrigens die Leute, die sich beruflich damit beschäftigen, auch tun. ;)
Ich hatte aus diesem Artikel insbesondere das Eigentor herausgelesen, dass man die eigene Webseite nicht so kennzeichnet, wie man es in einem Urteil von anderen verlangt. Informativ? Vielleicht ja, vielleicht nein … wie misst man das?
Als Seitenbetreiber ist es für mich jedenfalls interessant, die jeweiligen Abmahntricks in Erfahrung zu bringen. Wenn man eine gerichtliche Auseinandersetzung im Vorfeld verhindern kann, so spricht nichts dagegen – nicht jeder hat Zeit für und Lust auf sowas.
Die Katze beißt sich in den eigenen Schwanz?
nun gibt es eine Stellungnahme von Pixelio. Gut, finde ich. Sie werden sich an der Berufung beteiligen. Ich gahe davon aus, dass das recht zügig gehen wird, weil das Urteil ja für Pixelio wirklich geschäftsschädigend ist. -> http://www.pixelio.de/static/stellungnahme
Also langsam wird es lächerlich. Selbst Pixelio scheint keine Ahnung vom Zivilrecht zu haben.
1. An welcher Berufung möchte sich Pixelio bitteschön beteiligen, wenn das Hauptsacheverfahren noch gar nicht eingeleitet worden ist? Zur Erinnerung – es handelt sich bisher lediglich um eine einstweilige Verfügung.
2. Selbst wenn der Beschluss im Hauptsacheverfahren bestätigt wird, würde mich interessieren, wie Pixelio sich am Berufungsprozess vor dem OLG beteiligen möchte, wenn sie selbst gar kein Prozessbeteiligter sind.
Es handelt sich vermutlich um eine gute PR-Aktion, aber ich möchte nicht wissen, wie viele Arbeitsstunden durch diese Panikmache (siehe auch Beitrag von Robert Schrogel) bei den hierdurch verängstigten Websitebetreibern draufgehen und das nur, weil ein kleines Richterlein an einem unbedeutenden Landgericht irgendeine Entscheidung getroffen hat.
Martin, in einem halben Jahr wirst du hoffentlich selbst über diese Artikel lachen. Meines Erachtens nach handelt es sich mittlerweile schon um Volksverdummung. Ich hätte mir ein bisschen mehr Recherche zur Gerichtsbarkeit in Deutschland gewünscht. Hat aber sicherlich einige Links gebracht, oder?
Danke Holzmichael, sehe ich genauso.
Zu 1)
http://www.ra-plutte.de/2014/02/berufung-gegen-pixelio-urteil-des-landgerichts-koeln/
Sowas kommt raus, wenn internetfremde Richter Entscheidungen treffen wollen. Vollkommen an der Realität vorbei. Armes Deutschland.
Das Problem ist doch, dass nun wieder Heerscharen selbsternannter Abmahnanwälte angerannt kommen und Drohgebaren versenden. Solche idiotischen Entscheidungen sind nicht nur nervtötend dann, sondern kosten auch Geld.
Schlimm ist ja nicht nur das Urteil. Bedenklich ist doch, das irgendwelche Anwälte sowas einfach mal „probieren“ können und von Gerichten auch noch Recht bekommen. Und der Betroffene Seitenbetreiber steht dann finanziell ggf. vor großen Problemen. Und dabei hat er noch nicht einmal was falsch gemacht, sondern nur nicht alle erdenklichen Fälle berücksichtigt, die aufgrund einer mangelhaften Formulierung in den AGBs eintreten können.
Panik ist vielleicht nicht angebracht. Aber jeder Blogger/Webseitenbetreiber muss sich schon fragen, wie er zukünftig mit Bildern aus Datenbanken oder anderen externen Quellen umgeht. Entweder prüft er mit Argusaugen die jeweiligen AGBs oder er lässt die Finger von diesen Quellen.
Tja, ich bin im vergangenen November auch wegen falscher Kennzeichnung eines Pixelio Bildes abgemahnt worden.
Ich hatte Herrn Niklas Plutte als Rechtsanwalt und er hat mich damals schon darauf hingewiesen, die Bilder nicht nur aus den Artikeln zu löschen, sondern auch vom Server, weil man das Bild ja theoretisch noch aufrufen kann, wenn man den Direktlink kennt und da hätten wir das Problem, um das es hier geht.
Eine rechtssichere Kennzeichnung halte ich bei der aktuellen Rechtssprechung für absolut unmöglich.
Das tut mir leid, Adrain. Danke für den Hinweis. Man muss da wirklich sehr sorgfältig und vorsichtig sein …
Naja, die Deutschen werden sehen wie sich ihr Urheberrecht auf die Entwicklung des – deutschen – Internets und der Wirtschaft in Zukunft auswirken wird.
Ausserdem ist ein Gerichtsurteil auch wenn es nur von einem bloeden Landesgericht stammt rechtsverbindlich – es wird damit ein Praezedenzfall geschaffen und die anderen Gerichte werden sich nach der Entscheidung richten. Das gilt auch dann wenn der aeltere Richter nicht mal weiss wie er einen Computer einschalten muss.
Lieber Lois,
auch für dich zitiere ich heute einmal gerne Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall)
„Der kontinentaleuropäische Rechtskreis folgt dagegen der Idee des Positivismus. Entscheidungen orientieren sich an Gesetzen und nicht an den Entscheidungen anderer Gerichte. Von einem Präzedenzfall kann man allenfalls dann sprechen, wenn ein Obergericht in einem Urteil Grundsätzliches zur Auslegung dieses Gesetzes festlegt. Entscheidend ist aber, dass auch künftig das Gesetz angewandt wird und die Präzedenz hierzu nur eine Auslegungshilfe bietet. Andere Gerichte werden durch Präzedenzfälle selbst nicht gebunden. Deshalb spricht man in Deutschland in der Regel nicht von Präzedenzfällen, sondern von Grundsatzentscheidungen.“
Die von dir beschriebene Gesetzes-Auslegung wird damit allenfalls von einem Obergericht wahrgenommen und das wären in diesem Fall eines der 24 Oberlandesgerichte und eben nicht das LG Köln.
Also kein Präzedenzfall und auch keine hinreichende Auslegung eines Obergerichtes.
Beste Grüße
Robert
Nimm es dem Lois nicht übel. Der sitzt am anderen Ende der Welt und nimmt es mit den Bildrechten sowieso nicht immer so genau. :-)
Wikipedia und die Wahrheit :-)
http://www.tagseoblog.de/angriffe-auf-wikipedia-das-grose-misverstandnis
Aber zugegebenermassen bin ich mit der deutschen Judikatur nicht so vertraut – und auch nicht mit der Thai Judikatur – zum Glueck nicht.
Da faellt mir eine Story ein:
Im Jaenner voriges Jahr wurde ein Zeitungsinhaber auf Phuket erschossen – 2 Kugeln in die Birne 2 ins Herz. Die Auftragskiller wurden 3 Wochen spaeter geschnappt – eh klar die Bloedmaenner liehen sich das Motorrad mit dem sie den Mord an einer vielbefahrenen Kreuzung begingen, unter Vorlage ihres echten Passes aus. Sie sagten aus dass sie vom Praesidenten der Handelskammer Phukets den Auftrag zum Mord erhalten haetten. Der HK-Praesident war einige Zeit verschwunden dann wurde er im Schnellverfahren (20 min) freigesprochen. Ging deswegen so schnell weil die beiden Zeugen unerwartet im Gefaengnis verstorben waren.
Seit der Zeit herrscht Kriegszustand zwischen den Richtern, Staatsanwaelten und der Polizei auf Phuket – die Staatsanwaelte und die Polizei fordern naehmlich ihren gerechten Anteil an dem horrenden Schmiergeld :-)
Man sieht – nicht nur die Wahrheit ist relativ.
Würde mich über ein Kommentar vom LG Köln freuen…
Das ist ein interessanter Zufall, da ich gerade gestern eines der Bilder verwendet habe, die du hier in deinem Artikel mit aufführst. Das interessante daran ist, dass dies aber in der kostenlosen Bilderdatenbank bei Pixabay geführt wird und hier wird ja explizit darauf hingewiesen dass alle Bilder die dort angeboten werden KEINER zusätzlichen Beschriftung benötigen.
Wer sich überzeugen möchte:
http://pixabay.com/de/paragraf-paragraph-buch-recht-jura-63977/
Was bedeutet das jetzt?
Grundsätzlich hat mich bisher schon immer einmal interessiert ob die Betreiber von Pixabay überhaupt jede einzelne Grafik überprüfen, die sie freigeben.
Danke, Ulrike, für diesen interessanten Hinweis.
Im Falle des Bildes auf das sich Ulrike Lehmann bezieht (rotes Buch mit Paragraph und Strichmännchen daneben) stimmt es tatsächlich, dass es auf mehreren Plattformen verfügbar ist.
Wenn man nachsieht, auf welchen Webseiten und wie es verwendet wird, fällt auf, dass es teilweise mit Beschriftung (obwohl in dieser Art scheinbar nicht ausreichend) oder ohne jegliche Beschriftung oder auch im modifizierter Form (in andere Bilder eingebaut) vorhanden ist. Neben zahlreichen „privaten“ Webseiten wird es auch auf „offizielleren“ Webseiten wie der Stadt Hannover, der Frankfurter Rundschau oder der Bundesingenieurkammer verwendet. Und überall natürlich nicht „rechtssicher“.
Dabei scheint im konkreten Fall der Account des Users auf Pixabay, der das Bild zur Verfügung stellt, tatsächlich auch der Fotograf Gerd Altmann zu sein (100% sicher kann man sich da aber natürlich nicht sein).
In diesem Zusammenhang bin ich auf ein älteres Interview mit disesm Fotogrfen gestoßen http://kulturmanagement.wordpress.com/2009/10/17/ein-bild-sagt-mehr-als-tausend-worte-oder-woher-kommen-eigentlich-die-fotos-fur-dieses-blog in dem dieser angibt seine Bilder kostenlos zur Verfügung zu stellen. Allerdings erwähnt er auch das er Namensnennung für die uneingeschränkte Nutzung der Bilder erwartet. Wie diese auszusehen hat, sagt er natürlich nicht explizit. Da er sich zu dieser Zeit bei einem anderen Photoanbieter befand und mittlerweile scheinbar doch (offiziel?) zu Pixabay gewechselt ist, müssten Ihm aber eigentlich die dortigen AGBs bzw. Richtlinien zur Urheberkennzeichnung (die ja dort nicht notwendig sind) bekannt sein.
Im Zweifel muss man sich wohl die Mühe machen und Ihn selber danach fragen und es sich schriftlich zusichern lassen. Obwohl ich glaube, dass er anderes zu tun hat als wegen seiner kostenlosen Bilder Schriftlcihe Zusicherunge n an sämtliche Webmaster der Welt auszustellen.
Was irgendwie toll wäre in diesem Zusammenhang, so eine Art schwarze / rote Liste in der Webmaster zusammen sammeln, welche Fotografen /Lizenzagenturen welche Urheberrechtsnennung verlangen und wer die schwarzen Schafe sind, die dann auchmal abmahnen.
Das LG Köln scheint das o.g. Pixelio-Bild nun entfernt zu haben.
Über die Google Site-Abfrage ist Bild noch zu sehen site:http://www.lg-koeln.nrw.de/aufgaben/Referendarabteilung/ – auf der Website ist es erstaunlich schnell ersetzt worden… auf Zack sind sie ja, oder auch eben nicht.
Jahh, das gute alte Copyright. Ist schon eine verflixte Sache – gerade wenn man am Anfang steht und sich noch nicht ausreichend in das Thema eingelesen hat. Dann können die Abmahnungen schnell die Einkünfte übersteigen. Ob die Verhältnismäßigkeit an dieser Stelle gegeben ist, bleibt fraglich. Auf der anderen Seite müssen wir natürlich gesellschaftliche Idiotie-Strömungen wie die Piraten-Partei dringlichst argumentativ bzgl. ihrer Kurzsichtigkeit gegenüber der künstlerischen Entwicklung in unserem Land bekämpfen. Denn wo kein Copyright, da auch keine Kunst. Die Verlierer wären letztlich alle.
Das schlimme an der Möglichkeit der Urheberrechts Abmahnungen ist für viele einfach mal folgendes.
Diese Entscheidung vor dem Gericht erlaubt es vielen Kanzleien solche Dinge abzumahnen. Was ist das Resultat? Der Abgemahnte muss sich auf jeden Fall erstmal nen Anwalt nehmen für eine Beratung und eine eventuelle außergerichtliche Verhandlung, selbst wenn man absolut gar nichts verbrochen hat.
Wenn ein solcher Fall dann doch tatsächlich auch vor Gericht landen sollte und den Prozess gewinnt, ist es verdammt viel Stress und Kosten hat man.
Und dies ist nur die bestmögliche Ausgangslage für den Abgemahnten.
Ich habe selbst bereits eine Abmahnung bezüglich Filme Downloads bekommen. In meinem Fall kamen Sie aus mehreren Gründen nicht einmal mit einer Störerhaftung durch.
Aber was habe ich davon? Viel Stress und Kosten, obwohl ich nichts verbrochen habe? Die Anwälte gewinnen immer, egal welche. Aber der Abgemahnte verliert in jedem Fall.
Und gerade deswegen kann ich Martins Kommentar weiter oben nur zustimmen:
„wehret den Anfängen. Lieber am Anfang zu laut gebrüllt als am Ende überrollt …“
Wir werden bereits überrollt und das zum größten Teil nur, weil sich die Gerichte nicht die Zeit nehmen können sich vernünftig in ein Thema einzuarbeiten.
Das ganze ist doch einfach nur rechtlich abgesicherter Betrug am kleinen Manne.
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