Zum „neuen“ BGH-Urteil zur Google Bildersuche
Der Anwalt Martin Schirmbacher hat mich heute als erster via Facebook auf eine aktuelle Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes aufmerksam gemacht. Vielen Dank dafür! Ich Gegensatz zu anderen bin ich aber dieses mal ganz ruhig und sehe überhaupt nicht, dass sich hierdurch irgend etwas verändern würde… Hier meine Einschätzung – bin zwar Jura-Laie, aber immerhin Urheber.