Google muss Suchvorschläge (Autocomplete) im Zweifelsfall löschen
Der Bundesgerichtshof hat heute ein Grundsatzurteil gefällt, dass die Google-Suche einschränkt. Allerdings geht es mitnichten darum, dass Google die autocomplete-Funktion gänzlich abschaffen müsse (wie in einigen Medien berichtet). Lediglich für den Fall, dass Google „Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlange“, muss der Suchmaschinenbetreiber diesen Vorschlag aus der Liste löschen. Drei Fragen ergeben sich daraus. Erstens: wer prüft, ob es sich tatsächlich um eine „rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts“ handelt. Zweitens: wie bzw. wo kann man das melden? Und drittens:…