Creative Commons (Infografik) – Was ist mit Backlink-Pflicht?

CreativeCommons Infografik

CreativeCommons Infografik

Schon lange habe ich diese Thema auf dem Schirm – nun komme ich endlich dazu: Creative Commons. Was ist das eigentlich. Oft liest man unter Bildern zum Beispiel: “CC-BY-SA” oder “CC-BY-NC-ND”. Hmmm… Oder man sieht ein paar kleine Icons, mit Männchen, oder Istgleich-Zeichen, oder einem kreisförmigen Pfeil. Aber was bedeutet das? Es sind die Kürzel von sechs prinzipiellen Lizenzverträgen, die die gemeinnützige Organisation “Creative Commons” anbietet (inzwischen Version 3.0). So gut der Gedanke dahinter auch sein mag, das Ganze leidet nach meiner Einschätzung ein wenig darunter, dass viele weder die Icons noch die Textkürzel verstehen. Daher habe ich eine Infografik erstellt, die hoffentlich dabei hilft, das CC-Konzept zu verstehen – und die Icons einprägsamer zu machen.

Hier zunächst die Grafik:

CreativeCommons Infografik

CreativeCommons Infografik – Autor: ich :-)

Weitere Erläuterungen findet man bei Bildersuche.org : Was ist und bedeutet Creative Commons?

Ach so, die Grafik steht natürlich unter der Lizenz “CC-BY-SA“, darf also gerne bei Namensnennung geteilt werden :-)

Ich finde den Grundgedanken der CC-Lizenzen sehr gut. Wie gesagt: es ist noch etwas “trocken” bzw “spröde”. Dei Icons und Kürzel sind leider nicht selbsterklärend, finde ich. Vor allem “Keine Bearbeitung” und “Share Alike” ist nicht so recht zu verstehen, wenn man es nicht genau durchschaut hat. Naja, vielleicht kann die Infografik dazu beitragen, dass man es sich einprägen kann.

CraetiveCommons Option “Backlink” fehlt

Was mir bei den CC-Lizenzen fehlt, ist die Option “Backlink-Pflicht”. Wie man auf der Infografik über die Lizenzfreien Bilder sehen konnte, verlangen die meisten Stockphotoportale einen Link auf ihre Homepage. Und ich finde das gerechtfertigt, weil sie ja einen guten Job machen.

Bei den CC-Lizenzen entfällt dieser Zwischenschritt. Urheber und Nutzer kommen quasi direkt in Kontakt  (über die CC-Vereinbarung). Aber ich fände es angemessen, wenn man als Urheber verlangen könnte, dass die eigene Homepage, oder der Flickr-Account, oder ein Google+, Twitter, faceBook, oder youTubeChannel verlinkt werden muss.

Die für mich und meine Bilder richtige Lizenz wäre:

Namensnennung – Verlinkung meiner Homepage bzw. meiner Bildquellen-Seite – Weitergabe unter gleichen Bedingungen.

Aber das gibt es leider (noch) nicht.

Was meint ihr?

Kategorie: Allgemein   Autor: Martin Mißfeldt

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37 Kommentare zu "Creative Commons (Infografik) – Was ist mit Backlink-Pflicht?"

  1. Frank

    Hübsche Grafik. Nichtsdestotrotz bleibt CC nichts weiter als eine Einladung an Content-Spamer. Obwohl die sich eh nen Dreck drum scheren.

    • tagSeoBlog

      Die Grenze zwischen “Content-Spam” und “geteiltem Inhalt” ist natürlich fließend. Ich denke nicht, dass man hier über die Motive des Teilens und Nutzens nachdenken sollte. Dafür kann es hunderte Gründe geben. Die Frage ist doch, ob die CC-Lizenzen geeignet sind, Klarheit in das Chaos der Lizenzunsicherheit zu bringen.

      • Frank

        Sind sie erfahrungsgemäß nicht.

  2. Chris

    In den CC Bedingungen steht hinter Namensnennung “Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.”

    Ich habe schon Flickr Accounts gesehen, wo unter den Bildern dann ein genauer Text festgelegt und eine Verlinkung auf die Homepage des Autors verlangt wurde. Nun bleibt die spannende Frage, ob die Verlinkung möglicherweise unter die Definition Namensnennung von Autor/Rechteinhaber festgelegter Weise fällt.

    • tagSeoBlog

      Hmm, vielleicht stimmt das. Dann würde ich es allerdings kritisieren wollen. Denn das Gute an den CC-Lizenzen scheint mir doch gerade zu sein, dass sie klar und ersichtlich kenntlich machen, was die Bedingungen sind. Im Kleingedruckten versteckte Unterbedingungen wie eine Autoren-Verlinkung weicht das Ganze leider auf, finde ich.

  3. Schnurpsel

    Beziehen sich die CC-Lizenzen eigentlich nur auf die Online-Verwendung oder auch auf eine Offline-Verwendung der Werke?

    Eine mögliche Backlink-Pflicht würde ja automatisch eine Offline-Benutzung ausschließen.

    • tagSeoBlog

      Berechtigter Einwand, Danke dafür. Ich bin mir nicht sicher. Da ich keine Einschränkung gefunden habe, denke ich, die CC-Lizenzen gelten für alle Medien. Vielleicht findet noch jemand was dazu: http://de.creativecommons.org/faqs/

      • Schnurpsel

        Ich denke mal, das Beispiel bei dieser Antwort deutet an, das es bei den CC-Lizenzen auch um Offline-Medien geht: “Der Redakteur einer Zeitschrift findet Ihr Foto und möchte dieses für die Titelseite seiner nächsten Ausgabe nutzen. …”

  4. Christian

    Anschauliche Grafik. Weiterführend wäre es interessant zu wissen, ob oder unter welcher CC Lizenz deine eigene Infografik steht?

  5. Thomas

    Das wäre auf der einen Seite sicherlich gerechtfertigt und Fair. Allerdings ist das mit DE Gesetzen ja immer etwas schwierig. Kommt auf die Verlinkte Webseite auf einmal was, was gegen deutsche Gesetze verstößt (Nackte Frauen, Pornowerbung oder ähnliches) hat man ein Problem…

  6. Oliver

    Sehr übersichtliche Inforgrafik. Vielleicht noch zwei Anmerkungen:

    Es gibt mit der CC0 (CC Zero) sehr wohl auch die Möglichkeit, Werke gemeinfrei zu veröffentlichen.

    Die Verwendung der NC Klausel hat sehr weitreichende Folgen und sollte wohl überlegt sein. Unter irights.info gibt es diesbezüglich einen sehr informativen Artikel.

    • tagSeoBlog

      Danke für den Hinweis. Das habe ich nicht ganz verstanden: gelten die “alten” CC-Lizenzen denn überhaupt noch? CC0 gab es unter der Version cc1.0. Naja, wahrscheinlich schon …

      • Oliver

        Ja, die „alten“ Lizenzen behalten ihre Gültigkeit. Nur bei neuen Projekten/ Veröffentlichungen sollte man die jeweils aktuelle Version verwenden, aber auch dies ist kein Muss.

  7. Karl

    Kann man die Namensnennung auch direkt auf das Bild schreiben? So wie viele Ihre Domain?

    • tagSeoBlog

      ja, natürlich kann man das. Ich würde das auch empfehlen, da es immer wieder Leute gibt, die sich einen Dreck um die Rechte kümmern und munter die Top-Bilder bei Google klauen. Wenn dann wenigstens der Name oder der Titel im Bild steht, dann sehen die User wenigstens, von wem es stammt.

    • Oliver

      Namensnennung im Bild kann man natürlich macht, macht aber irgendwie nur Sinn, wenn man ein fremdes Bild/ Werk nicht weiterbearbeitet oder man selbst seine Bilder mit der ND Klausel (no derivates, keine Bearbeitung, keine Ableitungen) veröffentlicht.

      Wird z.B. das eigene Werk unter einer CC-BY oder CC-BY-SA (share alike) freigegeben, ist es jedem erlaubt, den Namen aus dem Bilder wieder zu entfernen und z.B. an anderer Stelle auf den ursprünglichen Urheber hinzuweisen.

  8. Doris

    Das mit der Namensnennung auf dem Bild würde mich auch mal interessieren.

    Der Verlinkungspflicht in Magazinen und Flyern könnte man nachkommen indem man die URL ausschreibt.

  9. Thomas

    Danke, so kurz und knapp verstehe selbst ich das. Ich hatte bisher nie die Muße, diese Vertragswerke ausführlich zu lesen.

  10. Andy

    Für mich ist oft nicht klar, vor wllem bei den Wikipedia Bilder wie die Nennung des Namens denn aussehen muss. Meist gibt es da keine bestimmt Weise. hat da jemand einen Tipp?

  11. Jonas Geldschläger

    Hey Martin, ahoj Folks,

    drei Dinge.

    1) Wechstaben verbuchtelt:”Dei Icons und Kürzel sind leider nicht selbsterklärend [..]“, da ist ein Buchstabendrehe im “Die”.

    2) Ich verstehe es immer noch nicht genau. Wirklich nicht. Denn zum Einen kann ich mit Namensnennung nichts anfangen. Bedeutet das wirklich, dass es reicht, dass ich den “Namen nenne”, also nichts mehr tun muss? Ich setze zwar rigoros Links ein, aber würde es bedeuten, dass eine einfache Bezeichnung ausreichen würde?

    3) Können sich Lizenzen verändern? Wenn ich heute also ein Bild einbinde, das klar ausgewiesen ist und lediglich eine Namensnennung erfordert, kann es doch mitunter passieren, dass der Urheber diese Lizenz irgendwann verändert und hat das Konsequenzen? Muss ich belegen, dass es ehemals anders war? Geht das überhaupt? Ja? Nein? Vielleicht?

    4) Den Punkt “kommerzielle Nutzung” habe ich bis dato noch nie verstanden. Was umfasst er? Wenn ich direkt neben Deine Infografik Adsense klatschen würde und sie stünde unter der Lizenz (“CC-BY-NC-ND” – stimmt das gerade?), wäre das drin? Was meint in diesem Fall kommerziell? dass ich sie nicht verkaufen darf? Dass…, tja…, was?

    beste Grüße und vielen Dank für die Grafik, die Antwort, öhm…, die netten Speedpaintings :-)

    • Jonas Geldschläger

      Dem geneigten Leser fällt auf, dass ich nicht zählen kann…, ich meine selbstredend “vier Dinge…, nicht drei” :-)

  12. Reeny

    Danke für die Information, hab mich wirklich immer gefragt was das bedeutet ;).

    Mal etwas anderes, du erstellst immer so geniale Infografiken. Ich selber habe mich schon oft daran versucht, aber ich krieg es mit Photoshop absolut nicht hin. Irgendwie ergibt es bei mir am Ende nie ein stimmiges Bild, es sieht irgendwie billig aus. Ob es nun der Verlauf ist, die Schriftart oder die Kombination aus Allem.

    Kannst du nicht mal ein detailliertes Tutorial zur Erstellung von Infografiken veröffentlichen? Für alle die, die künstlerisch so unbegabt sind wie ich ;).

  13. Teresa

    Ich wollte die Sache mit der Backlink-Pflicht nochmal aufgreifen. Ich halte das schon für eine gute Idee, wenn der Urheber selbst darüber entscheiden kann. Guter Content wird ja auch verlinkt, den kann bzw. sollte man ja auch nicht einfach auf die eigene Webseite kopieren und lediglich den entsprechenden Namen drunter schreiben. Wer keine eigene Webseite hat oder nicht auf die Verlinkung besteht, muss diese Option ja auch nicht auswählen. Grundsätzlich nimmt diese “im Netz ist alles gratis”-Mentalität aber schon langsam überhand finde ich, daher: warum keine Backlink-Pflicht für digitale Werke?

    • Oliver

      Eine Pflicht zur Verlinkung ist nicht ganz einfach, da die CC Lizenzen medienübergreifend wirkt und sich auch nicht nur auf digitale Bilder bezieht. Es spricht ja nichts dagegen, ein Bild auszudrucken und es bei geeigneter Lizenz auch “analog” (traditionell) zu bearbeiten.

      Gutes Beispiel sind hier z.B. auch Bücher, die unter einer CC Lizenz stehen und weitergegeben werden dürfen/ sollen. Erinnere mich hier an das Adventsliederbuch, das die Musikpiraten speziell für Kindergärten herausgebracht haben.

      Allerdings regelt die CC Lizenz die Angabe von URL/URI schon im ausführlichen Lizenztext:

      http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode

      Abschnit 4.b. iii)

      [...]
      Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie – soweit bekannt – Folgendes angeben:
      [...]
      iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;

      [...]

  14. Nils

    @ Andy
    Es stht bei den Bilder auf Wikipedia immer drann. Wenn du neben dem Bild auf Download klickst öffnet sich ein Fenster und in dem steht Attribution darin steht, wie du es nennen musst

  15. Marco

    Eine Backlink-Pflicht wäre zwar fein, aber ich habe bereits bei der Namensnennung das Gefühl, dass die Person, die eine Grafik weiterverwendet, “ehrlich” handelt.

    Sollte noch kein Link bestehen, dann wirkt eine kurze, nette Mail oft wunder (Erfolgsquote von ca. 50-80%)

    Übrigens: Das Lizenz-Snippet, das man sich auf die eigene Homepage einbetten kann, ist ganz lustig. Klickt ein Besucher auf die Lizenz, gelangt er auf die CC-Seite und erhält dort einen HTML-Code zum Einbauen – INKLUSIVE Link, der per Referrer übermittelt worden ist. Da steht dann übrigens auch: “You must attribute … to Marco … (with link).”

    Beispiel: http://foto.wuestenigel.com/koelner-dom-im-sonnenuntergang/ – Dort auf den Lizenz-Button klicken, ein paar Sekunden warten, fertig.

    Viele Grüße
    Marco

  16. Vlad

    Hi und danke für die Infografik.

    Mir ist allerdings nicht klar wo konkret die Namensnennung stattfinden soll? Reicht es im title-Attribut des Backlinks? Oder muss es als Klartext ausgeschrieben sein? Und wenn ja, oberhalb, unterhalb oder neben dem Artikel … oder reicht der Hinweis am Ende des Artikels oder sogar im Impressum?

    • Vlad

      Das “Und wenn ja, oberhalb, unterhalb oder neben dem Artikel” sollte richtiger Weise “Und wenn ja, oberhalb, unterhalb oder neben dem Bild” heißen.

      • tagSeoBlog

        Hi Vlad,
        ich bin mir sicher, dass der Name bei CC-Lizenzen sichtbar angebracht sein muss, so dass er klar dem Bild zugeordnet werden kann. Im Title-Attribut wird nicht reichen. Man sollte das gg. noch einmal in der ausführlichen Lizenzbestimmung nachlesen.
        Aus praktischen Gründen denke ich, dass der Hinweis am Ende des Artikel ebenso in Ordnung ist – mit dem Hinweis “Bild: abc von xyz”. Bei mehreren Bildern muss man allerdings klar machen, welches von wem ist.

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  6. [...] sich Bidler und Video die unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht werden. Im Artikel "Creative Commons (Infografik) ? Was ist mit Backlink-Pflicht?" hat Martin Mißfeldt hierzu eine Infografik veröffentlicht.8 Weiterführende LinksBei der [...]

  7. [...] Creative Commons (Infografik) – Was ist mit Backlink-Pflicht? [...]

  8. [...] Bilder, kann dich das schon mal ein paar Tausend Euro kosten. Welche Lizenzen es gibt wird im tagseoblog sehr gut mittels Infografik erklärt.Von der Google-Suche sollte man bei der Bilderrecherche die [...]

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