Creative Commons (Infografik) – Was ist mit Backlink-Pflicht?

Creative Commons (Infografik) – Was ist mit Backlink-Pflicht?

CreativeCommons Infografik
CreativeCommons Infografik

Schon lange habe ich diese Thema auf dem Schirm – nun komme ich endlich dazu: Creative Commons. Was ist das eigentlich. Oft liest man unter Bildern zum Beispiel: „CC-BY-SA“ oder „CC-BY-NC-ND“. Hmmm… Oder man sieht ein paar kleine Icons, mit Männchen, oder Istgleich-Zeichen, oder einem kreisförmigen Pfeil. Aber was bedeutet das? Es sind die Kürzel von sechs prinzipiellen Lizenzverträgen, die die gemeinnützige Organisation „Creative Commons“ anbietet (inzwischen Version 3.0). So gut der Gedanke dahinter auch sein mag, das Ganze leidet nach meiner Einschätzung ein wenig darunter, dass viele weder die Icons noch die Textkürzel verstehen. Daher habe ich eine Infografik erstellt, die hoffentlich dabei hilft, das CC-Konzept zu verstehen – und die Icons einprägsamer zu machen.

Hier zunächst die Grafik:

CreativeCommons Infografik
CreativeCommons Infografik – Autor: ich :-)

Weitere Erläuterungen findet man bei Bildersuche.org : Was ist und bedeutet Creative Commons?

Ach so, die Grafik steht natürlich unter der Lizenz „CC-BY-SA„, darf also gerne bei Namensnennung geteilt werden :-)

Ich finde den Grundgedanken der CC-Lizenzen sehr gut. Wie gesagt: es ist noch etwas „trocken“ bzw „spröde“. Dei Icons und Kürzel sind leider nicht selbsterklärend, finde ich. Vor allem „Keine Bearbeitung“ und „Share Alike“ ist nicht so recht zu verstehen, wenn man es nicht genau durchschaut hat. Naja, vielleicht kann die Infografik dazu beitragen, dass man es sich einprägen kann.

CraetiveCommons Option „Backlink“ fehlt

Was mir bei den CC-Lizenzen fehlt, ist die Option „Backlink-Pflicht“. Wie man auf der Infografik über die Lizenzfreien Bilder sehen konnte, verlangen die meisten Stockphotoportale einen Link auf ihre Homepage. Und ich finde das gerechtfertigt, weil sie ja einen guten Job machen.

Bei den CC-Lizenzen entfällt dieser Zwischenschritt. Urheber und Nutzer kommen quasi direkt in Kontakt  (über die CC-Vereinbarung). Aber ich fände es angemessen, wenn man als Urheber verlangen könnte, dass die eigene Homepage, oder der Flickr-Account, oder ein Google+, Twitter, faceBook, oder youTubeChannel verlinkt werden muss.

Die für mich und meine Bilder richtige Lizenz wäre:

Namensnennung – Verlinkung meiner Homepage bzw. meiner Bildquellen-Seite – Weitergabe unter gleichen Bedingungen.

Aber das gibt es leider (noch) nicht.

Was meint ihr?

46 Gedanken zu „Creative Commons (Infografik) – Was ist mit Backlink-Pflicht?

  1. Hübsche Grafik. Nichtsdestotrotz bleibt CC nichts weiter als eine Einladung an Content-Spamer. Obwohl die sich eh nen Dreck drum scheren.

    1. Die Grenze zwischen „Content-Spam“ und „geteiltem Inhalt“ ist natürlich fließend. Ich denke nicht, dass man hier über die Motive des Teilens und Nutzens nachdenken sollte. Dafür kann es hunderte Gründe geben. Die Frage ist doch, ob die CC-Lizenzen geeignet sind, Klarheit in das Chaos der Lizenzunsicherheit zu bringen.

  2. In den CC Bedingungen steht hinter Namensnennung „Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.“

    Ich habe schon Flickr Accounts gesehen, wo unter den Bildern dann ein genauer Text festgelegt und eine Verlinkung auf die Homepage des Autors verlangt wurde. Nun bleibt die spannende Frage, ob die Verlinkung möglicherweise unter die Definition Namensnennung von Autor/Rechteinhaber festgelegter Weise fällt.

    1. Hmm, vielleicht stimmt das. Dann würde ich es allerdings kritisieren wollen. Denn das Gute an den CC-Lizenzen scheint mir doch gerade zu sein, dass sie klar und ersichtlich kenntlich machen, was die Bedingungen sind. Im Kleingedruckten versteckte Unterbedingungen wie eine Autoren-Verlinkung weicht das Ganze leider auf, finde ich.

  3. Beziehen sich die CC-Lizenzen eigentlich nur auf die Online-Verwendung oder auch auf eine Offline-Verwendung der Werke?

    Eine mögliche Backlink-Pflicht würde ja automatisch eine Offline-Benutzung ausschließen.

      1. Ich denke mal, das Beispiel bei dieser Antwort deutet an, das es bei den CC-Lizenzen auch um Offline-Medien geht: „Der Redakteur einer Zeitschrift findet Ihr Foto und möchte dieses für die Titelseite seiner nächsten Ausgabe nutzen. …“

  4. Anschauliche Grafik. Weiterführend wäre es interessant zu wissen, ob oder unter welcher CC Lizenz deine eigene Infografik steht?

  5. Das wäre auf der einen Seite sicherlich gerechtfertigt und Fair. Allerdings ist das mit DE Gesetzen ja immer etwas schwierig. Kommt auf die Verlinkte Webseite auf einmal was, was gegen deutsche Gesetze verstößt (Nackte Frauen, Pornowerbung oder ähnliches) hat man ein Problem…

  6. Sehr übersichtliche Inforgrafik. Vielleicht noch zwei Anmerkungen:

    Es gibt mit der CC0 (CC Zero) sehr wohl auch die Möglichkeit, Werke gemeinfrei zu veröffentlichen.

    Die Verwendung der NC Klausel hat sehr weitreichende Folgen und sollte wohl überlegt sein. Unter irights.info gibt es diesbezüglich einen sehr informativen Artikel.

    1. Danke für den Hinweis. Das habe ich nicht ganz verstanden: gelten die „alten“ CC-Lizenzen denn überhaupt noch? CC0 gab es unter der Version cc1.0. Naja, wahrscheinlich schon …

      1. Ja, die „alten“ Lizenzen behalten ihre Gültigkeit. Nur bei neuen Projekten/ Veröffentlichungen sollte man die jeweils aktuelle Version verwenden, aber auch dies ist kein Muss.

    1. ja, natürlich kann man das. Ich würde das auch empfehlen, da es immer wieder Leute gibt, die sich einen Dreck um die Rechte kümmern und munter die Top-Bilder bei Google klauen. Wenn dann wenigstens der Name oder der Titel im Bild steht, dann sehen die User wenigstens, von wem es stammt.

    2. Namensnennung im Bild kann man natürlich macht, macht aber irgendwie nur Sinn, wenn man ein fremdes Bild/ Werk nicht weiterbearbeitet oder man selbst seine Bilder mit der ND Klausel (no derivates, keine Bearbeitung, keine Ableitungen) veröffentlicht.

      Wird z.B. das eigene Werk unter einer CC-BY oder CC-BY-SA (share alike) freigegeben, ist es jedem erlaubt, den Namen aus dem Bilder wieder zu entfernen und z.B. an anderer Stelle auf den ursprünglichen Urheber hinzuweisen.

  7. Das mit der Namensnennung auf dem Bild würde mich auch mal interessieren.

    Der Verlinkungspflicht in Magazinen und Flyern könnte man nachkommen indem man die URL ausschreibt.

  8. Danke, so kurz und knapp verstehe selbst ich das. Ich hatte bisher nie die Muße, diese Vertragswerke ausführlich zu lesen.

  9. Für mich ist oft nicht klar, vor wllem bei den Wikipedia Bilder wie die Nennung des Namens denn aussehen muss. Meist gibt es da keine bestimmt Weise. hat da jemand einen Tipp?

  10. Hey Martin, ahoj Folks,

    drei Dinge.

    1) Wechstaben verbuchtelt:“Dei Icons und Kürzel sind leider nicht selbsterklärend [..]“, da ist ein Buchstabendrehe im „Die“.

    2) Ich verstehe es immer noch nicht genau. Wirklich nicht. Denn zum Einen kann ich mit Namensnennung nichts anfangen. Bedeutet das wirklich, dass es reicht, dass ich den „Namen nenne“, also nichts mehr tun muss? Ich setze zwar rigoros Links ein, aber würde es bedeuten, dass eine einfache Bezeichnung ausreichen würde?

    3) Können sich Lizenzen verändern? Wenn ich heute also ein Bild einbinde, das klar ausgewiesen ist und lediglich eine Namensnennung erfordert, kann es doch mitunter passieren, dass der Urheber diese Lizenz irgendwann verändert und hat das Konsequenzen? Muss ich belegen, dass es ehemals anders war? Geht das überhaupt? Ja? Nein? Vielleicht?

    4) Den Punkt „kommerzielle Nutzung“ habe ich bis dato noch nie verstanden. Was umfasst er? Wenn ich direkt neben Deine Infografik Adsense klatschen würde und sie stünde unter der Lizenz (“CC-BY-NC-ND” – stimmt das gerade?), wäre das drin? Was meint in diesem Fall kommerziell? dass ich sie nicht verkaufen darf? Dass…, tja…, was?

    beste Grüße und vielen Dank für die Grafik, die Antwort, öhm…, die netten Speedpaintings :-)

  11. Danke für die Information, hab mich wirklich immer gefragt was das bedeutet ;).

    Mal etwas anderes, du erstellst immer so geniale Infografiken. Ich selber habe mich schon oft daran versucht, aber ich krieg es mit Photoshop absolut nicht hin. Irgendwie ergibt es bei mir am Ende nie ein stimmiges Bild, es sieht irgendwie billig aus. Ob es nun der Verlauf ist, die Schriftart oder die Kombination aus Allem.

    Kannst du nicht mal ein detailliertes Tutorial zur Erstellung von Infografiken veröffentlichen? Für alle die, die künstlerisch so unbegabt sind wie ich ;).

  12. Ich wollte die Sache mit der Backlink-Pflicht nochmal aufgreifen. Ich halte das schon für eine gute Idee, wenn der Urheber selbst darüber entscheiden kann. Guter Content wird ja auch verlinkt, den kann bzw. sollte man ja auch nicht einfach auf die eigene Webseite kopieren und lediglich den entsprechenden Namen drunter schreiben. Wer keine eigene Webseite hat oder nicht auf die Verlinkung besteht, muss diese Option ja auch nicht auswählen. Grundsätzlich nimmt diese „im Netz ist alles gratis“-Mentalität aber schon langsam überhand finde ich, daher: warum keine Backlink-Pflicht für digitale Werke?

    1. Eine Pflicht zur Verlinkung ist nicht ganz einfach, da die CC Lizenzen medienübergreifend wirkt und sich auch nicht nur auf digitale Bilder bezieht. Es spricht ja nichts dagegen, ein Bild auszudrucken und es bei geeigneter Lizenz auch „analog“ (traditionell) zu bearbeiten.

      Gutes Beispiel sind hier z.B. auch Bücher, die unter einer CC Lizenz stehen und weitergegeben werden dürfen/ sollen. Erinnere mich hier an das Adventsliederbuch, das die Musikpiraten speziell für Kindergärten herausgebracht haben.

      Allerdings regelt die CC Lizenz die Angabe von URL/URI schon im ausführlichen Lizenztext:

      http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode

      Abschnit 4.b. iii)

      […]
      Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie – soweit bekannt – Folgendes angeben:
      […]
      iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;

      […]

  13. @ Andy
    Es stht bei den Bilder auf Wikipedia immer drann. Wenn du neben dem Bild auf Download klickst öffnet sich ein Fenster und in dem steht Attribution darin steht, wie du es nennen musst

  14. Eine Backlink-Pflicht wäre zwar fein, aber ich habe bereits bei der Namensnennung das Gefühl, dass die Person, die eine Grafik weiterverwendet, „ehrlich“ handelt.

    Sollte noch kein Link bestehen, dann wirkt eine kurze, nette Mail oft wunder (Erfolgsquote von ca. 50-80%)

    Übrigens: Das Lizenz-Snippet, das man sich auf die eigene Homepage einbetten kann, ist ganz lustig. Klickt ein Besucher auf die Lizenz, gelangt er auf die CC-Seite und erhält dort einen HTML-Code zum Einbauen – INKLUSIVE Link, der per Referrer übermittelt worden ist. Da steht dann übrigens auch: „You must attribute … to Marco … (with link).“

    Beispiel: http://foto.wuestenigel.com/koelner-dom-im-sonnenuntergang/ – Dort auf den Lizenz-Button klicken, ein paar Sekunden warten, fertig.

    Viele Grüße
    Marco

  15. Hi und danke für die Infografik.

    Mir ist allerdings nicht klar wo konkret die Namensnennung stattfinden soll? Reicht es im title-Attribut des Backlinks? Oder muss es als Klartext ausgeschrieben sein? Und wenn ja, oberhalb, unterhalb oder neben dem Artikel … oder reicht der Hinweis am Ende des Artikels oder sogar im Impressum?

    1. Das „Und wenn ja, oberhalb, unterhalb oder neben dem Artikel“ sollte richtiger Weise „Und wenn ja, oberhalb, unterhalb oder neben dem Bild“ heißen.

      1. Hi Vlad,
        ich bin mir sicher, dass der Name bei CC-Lizenzen sichtbar angebracht sein muss, so dass er klar dem Bild zugeordnet werden kann. Im Title-Attribut wird nicht reichen. Man sollte das gg. noch einmal in der ausführlichen Lizenzbestimmung nachlesen.
        Aus praktischen Gründen denke ich, dass der Hinweis am Ende des Artikel ebenso in Ordnung ist – mit dem Hinweis „Bild: abc von xyz“. Bei mehreren Bildern muss man allerdings klar machen, welches von wem ist.

  16. Hallo Martin,

    danke erst einmal für die interessante Grafik, die aktuell sehr viele Fragen beantwortet. Eine Frage habe ich jedoch noch zu der kommerziellen Nutzung und wo hier genau die Grenze ist.
    Wenn eine Foto die Lizenz CC-BY-NC-SA besitzt. Ist es dann erlaubt, das Bild in einem Blogpost und in eine Infografik einzubauen,so lange ich durch den Artikel oder die Grafik kein Geld einnehme? Natürlich müsste ich die Grafik unter gleicher Lizenz veröffentichen und den Fotografen nennen.
    Es wäre also kein Problem, dass der Blog ein Teil einer Webseite ist, die einem kommerziellen Unternehmen(Agentur, Webshop etc.)gehört. Die direkt Nutzung des Fotos dient der Verbreitung der Inhalte und nicht dem direkten Verkauf eines Produktes.
    BG
    Christian

    1. ja, gute Frage, die ich leider auch nicht wirklich beantworten kann. Ich verstehe es immer so, dass man die Grafik an sich nicht als Hauptcontent haben darf, wenn man auf der Seite z.B. Werbebanner hat oder Produkte anbietet, sondern eher als Ergänzung zu einem eigenen Content. Alles andere scheint mir eher unrealistisch zu sein. Aber genau kannst Du das nur vom jeweiligen Autoren erfragen – womit die CC-NC-Lizenz irgendwie fragwürdig ist.

  17. Hi Martin, was ist der genaue Unterschied zwischen CC BY 3.0 und CC BY-SA 3.0? Im ersten Fall muss ich als Ursprünglicher ersteller immer genannt werden und im zweiten Fall kann mein Werk (gegebenenfalls verändert) weitergegeben werden mit Namensnennung der weitergebenden Person?

    Mich interessiert auch folgender Fall: Mein CC BY 3.0 Bild wird bei Wikimedia veröffentlicht. Als Autor ist meine Blog URL, als Quelle ein Deeplink zur Seite mit der Datei angegeben. Jetzt nutzt eine Webseite meine Bild und referenziert mit einem Link Wikimedia.org inkl. der CC angaben. EIgentlich sollte doch der original Autor/Quelle referenziert werden (also meine Ursprungs URL) und nicht Wikimedia, die mein Bild ja ebenfalls nur weiter veröffentlicht haben und nicht der Ersteller sind.

  18. Hi Holger,
    ja, gute Frage und interessanter Beispiel-Fall. Das „SA“ macht beim „CC BY“ tatsächlich nicht viel Sinn (denke ich). In jedem Fall gilt, dass Du die Bedingungen unter dem Bild noch mal genau aufschreiben solltest, also zum Beispiel, dass man auf Deine Original-Seite als Quelle verlinkt.
    Steht das so auch bei Wikipedia? Ich vermute, Wikimadia würde eine solche Einschränkung, die ja auch für die eigenen Wikipedia-Seiten gelten würde, nicht zulassen.
    So wie ich es verstehe, solltest Du den Benutzer mindestens darauf hinweisen, dass er Dich als Autor nennen muss. Und bei der Gelegenheit kannst Du ihm ja gleich die Quellseite nennen. Viele nutzen CC-Bilder gar nicht aus böswilligkeit falsch, sondern weil sie es – CC hin- oder her – nicht genau verstehen, oder weil es, wie in diesem Fall, widersprüchlich ist.

  19. Innerhalb des Bildes bzw. der Grafik ist CC BY 3.0 inkl. meiner Autor URL enthalten. Da es ein englischer Blog ist, wurde nur ein passender Crop verwendet und textlich deutsche Inhalte inkl. CC und URL abgeschnitten, was laut Lizenz ja erlaubt ist. In der Bildunterschrift wurde dann leider nur Wikimedia referenziert.

    Ich habe dem Autor bereits eine freundliche Nachricht geschickt und ihn gebeten die original Ursprungsurl zu verlinken. Da es eine relativ große Plattform mit mehreren Autoren ist, hab ich leider keine direkte emailadresse sondern nur social Media Profile des Autoren. Mal sehen was bei rum kommt, gegebenenfalls versuch ich es nochmal direkt bei der Plattform.

    Aber eigentlich sollte doch klar sein, das der Ursprung verlinkt wird (der ja auf Wikimedia hinterlegt ist) und nicht eine Link Kette gebildet wird um zur Original Datei zu kommen. So ganz sicher bin ich mir da aber auch nicht.

  20. Herzlichen Dank, Martin, für den interessanten Artikel und die tolle Infografik.
    Ich versuche zwar meist, eigene Fotos in meinen Blogs und Homepages zu verwenden, aber ab und zu lade ich mir aus den kostenfreien Datenbanken einige Bilder herunter. Ich finde es ziemlich blöd, dass ich mir zusätzlich von jedem Bild ein Screenshot von der Download-Seite kopieren muss, um später noch den Urheber des jeweiligen Bildes herauszubekommen. Von welchem Anbieter ich die Bilder habe, kann ich jederzeit nachvollziehen, da ich die Ordner entsprechend benannt habe.
    Ich würde es deshalb sehr begrüßen, wenn die URL des Anbieters genügen würde.
    Ganz davon abgesehen, dass diese vielen Angaben das Gesamtbild des Artikels oder der Seite beeinträchtigen.
    Natürlich bin ich dafür, dass das Urheberrecht gewahrt bleibt, aber man wird ja mal träumen dürfen. ;-)
    Herzliche Grüße aus Berlin
    Roswitha

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