Schadensersatz gegenüber Google: Bildersuche-Verluste jetzt schon dokumentieren

Schadensersatz gegenüber Google: Bildersuche-Verluste jetzt schon dokumentieren

Schadensersatz wg. Google Bildersuche (?)
Schadensersatz wg. Google Bildersuche (?)

In meinem Artikel über den Stand der Dinge zur Klage von Freelens gegen Google habe ich eher beiläufig den Begriff „Schadensersatz“ erwähnt. Nun habe ich aber – dankenswerter Weise – von mehreren Anwälten Emails erhalten, die alle darauf hinweisen, dass das gar nicht abwegig sei. Daher möchte ich den Punkt noch einmal aufgreifen und kurz erläutern, was man dabei beachten sollte. Möglicherweise wird es mal nützen, wenn es denn so kommt, dass Google in letzter Instanz – irgendwann einmal – gegen Freelens verliert. Dann könnte es ganz schön teuer für Google werden …

[Vorab: natürlich bin ich kein Anwalt und kann hier keine rechtssicheren Empfehlungen aussprechen. Im Zweifelsfall sollte man am besten Kontakt mit einem geeigneten Anwalt aufnehmen.]

Wer durch die Traffic-Einbußen durch die (neue) Google Bildersuche finanzielle Verluste erleidet, dem steht nach deutschem Recht ein Schadensersatz zu. Wie hoch der konkret ist, kann man nicht verallgemeinern, denn das hängt immer vom einzelnen Bild ab. Als Rechte-Inhaber hat man die Möglichkeit, aus einer der folgenden Berechnungsmethoden zu wählen.

Schadenssersatz-Berechnung

Im Prinzip gibt es drei Arten der „Schadenssersatz-Berechnung“:

  • Konkreter finanzieller Verlust: hierbei kann man einen konkreten Verlust nachweisen. Das ist aber vermutlich schwierig und geht (wahrscheinlich) nur über Vergleiche. Etwa: in den 12 Monaten zuvor hatte ich 10.000 Besucher auf meiner Seite, auf der das Bild gezeigt wird. Davon kamen 5.000 über die Google-Bildersuche. Meine Einnahmen betrugen 100 Euro. Wenn meine Seite jetzt nur noch 6.000 Besucher hat und nur noch 60 Euro Einnahmen dabei herausspringen, dann hätte ich einen konkreten Verlust von 40 Euro. Nur leider: Google hat den Referrer (wahrscheinlich nicht ohne Grund) abgeschaltet. Man kann also leider nicht mehr konkret beziffern, wie viele Besucher über die Google Bildersuche kommen bzw. wie viel weniger Besucher seit der neuen Bildersuche kommen. (Hinweis: einen allgemeinen „Google-eferrer gibt es aber noch, nur eben nicht mehr die Unterscheidung, von welchem Dienst der Aufruf kam.)
  • Anteil am finanziellen Gewinn des Rechtsverletzers: theoretisch kann die Höhe des Schadensersatzes auch am Gewinn des Rechteverletzers ausgerichtet werden. Das würde aber bedeuten, dass man konkret nachweisen müsste, wie hoch der Zugewinn von Google durch die neue Art der Bildersuche wäre. Das scheint mir eher unmöglich zu sein.
  • Hypothetische Lizenzgebühr: dieser Punkt ist vermutlich der, der im Zweifelsfall am sinnvollsten ist. Wie hoch wären die Lizenzgebühren gewesen, wenn Google angefragt hätte, die Bilder nutzen zu dürfen? Also so wie jeder anständige Verlag oder Autor. Wenn ich z.B. pro Bild eine „zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung eines Bildes im Rahmen einer Bildersuche-App“ in Höhe von 1 Euro pro Monat berechne (was verglichen mit „normalen“ Bildlizenzgebühren sehr, sehr wenig ist), dann würde ich bei 1.000 Bildern – bezogen auf einen Zeitraum von z.B. 3 Jahre / 36 Monate – auf 36.000 Euro Schadensersatzforderung kommen.

Voraussetzung: Daten sichern

Damit man als Urheber überhaupt die Möglichkeit hat, Schadensersatz-Ansprüche gegen Google geltend zu machen, sollte man sich frühzeitig vorbereiten und notwendige Daten und Zahlen dokumentieren. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Eine Liste der eigenen Bilder, die in der Google-Bildersuche indexiert sind, inklusive der Quellseiten, auf denen das Bild jeweils eingebunden ist.
  • Die Besucherzahlen für jede dieser Unterseiten, möglichst im historischen Verlauf. Dafür bietet es sich an, entsprechende Daten aus Tracking-Tools (z.B. Google-Analytics oder Piwik) herunterzuladen und gg. als Screenshot zu dokumentieren.
  • Wie oft ein Bild von Google geladen wird, kann man aus den Logfiles ablesen. Denn Google hat ja keine Kopie mehr abgespeichert, sondern lädt das Bild jedes Mal von seiner Original-Source. Die Beschreibung, wie genau, geht hier aber zu weit. In jedem Fall gilt: Logfiles regelmäßig herunterladen und aufbewahren.
  • Entsprechende Einnahmen, die diese Unterseiten generieren und generiert haben, zu dokumentieren. Vor allem wichtig ist es, die Differenzen, die sich seit Februar 2017 (Einführung der neuen Google-Bilder-App) ergeben haben, festzuhalten.
  • Die Positionen im Ranking der Google-Bildersuche sind – möglicherweise – nicht unerheblich. Denn ein Bild, das bei einem häufig gesuchten Begriff auf Position eins liegt, hat sicherlich wesentlich mehr Aufrufe als ein Bild, das auf Position 100 kommt. Für die Bildersuche-Rankings kann man einige Tools nutzen, z.B. den kostenfreien Bidox (Bilder-Domain-Index), der allerdings nur ca. 10.000 Suchbegriffe abfragt (allerdings die, die laut Google am häufigsten gesucht werden). Außerdem kann man die „Universal-Search-Integrationen“ (Bilder-Onebox in der Websuche) bei den großen Toolanbietern wie Sistrix, Searchmetrics oder Xovi abfragen (die sind aber kostenpflichtig).
  • Die Bilder sollten (!?) auf der eigenen Quellseite bzw. dort, wo man sie zeigt, einen entsprechenden Copyright-Vermerk haben. Das ist zwar eigentlich nicht zwingend erforderlich, aber kann auch nicht schaden. Möglicherweise wird die Frage einmal Wichtigkeit erlangen, ob man Copyright- oder Nutzungsinformationen online – und damit für eine Suchmaschine auswertbar – bereitgestellt hat.

Darüber hinaus ist es hilfreich, anderweitige Lizenzverträge gut aufzubewahren. Wenn man bereits Bildlizenzen an andere verkauft hat, kann das Grundlage einer möglichen Berechnung einer „hypothetischen Lizenzgebühr“ sein.

CreativeCommons-Lizenzen (?)

Wer unter dem eigenen Bild Hinweise stehen hat, dass das Werk „gemeinfrei“ sei oder unter einer CreativeCommons-Lizenz läuft, hat vermutlich keine Ansprüche. Inwiefern man Copyright-Vorgaben auf einer laufenden Website machen darf, entzieht sich meiner Kenntnis.

Möglicherweise profitieren wir in diesem Fall auch von der Möglichkeit einer „Sammelklage“, die aktuell im Rahmen der Dieselaffäre durchgesetzt werden soll.

[Hinweis 2: Normalerweise bin ich kein Freund von Abmahnungen, und im Zweifelsfall schreibe ich die Webmaster an und bitte um Nachzahlung, Hinweise oder Entfernung des Bildes. Damit habe ich auch immer gute Erfahrungen gemacht. Aber im Falle von Google, die aus einer Suchmaschine eine Bilder-App gemacht haben, würde ich Art und Umfang des Verstoßes als so groß ansehen, dass ich eine Schadensersatz-Forderung in Erwägung ziehe. Denn es geht ja nicht nur um ein Bild, sondern im Prinzip um alle. ]

Falls Juristen oder andere Spezialisten weitere wichtige Punkte sehen, dann wäre ein hilfreicher Kommentar oder ein entsprechender eigene Blogpost zu dem Thema hilfreich. Ich verlinke hier gerne alles, was zu diesem Thema gesagt wird. Ansonsten geht es nur darum, mögliche Betroffene zu sensibilisieren :-)

Hier einige Artikel, die ich vorab gelesen habe, die sich aber nicht speziell mit der Nutzung in der Google Bildersuche, sondern um die Frage der Schadenssersatz-Möglichkeiten im Allgemeinen drehen:

Google Bildersuche Urhebberrechtsverletzung? Jetzt auf mögliche Schadensersatzforderung vorbereiten …

7 Gedanken zu „Schadensersatz gegenüber Google: Bildersuche-Verluste jetzt schon dokumentieren

  1. Kleine Anmerkung zum bidox.
    Mittlerweile sind es wieder mehr als 10000 Keywords, die abgefragt werden. Das Keywordset wird vierteljährlich mit den Daten aus „Google Trends“ aktualisiert. Deshalb gibt es da entsprechende Schwankungen. Das aktuelle bidox-Keywordset kann man hier sehen (gruppiert nach Buchstaben oder per Suche):
    https://wtlt.de/bdxkwd

    Da der Bidox-Wert auf die Größe des Keywordsets „normiert“ wird, sind die Bidox-Zahlen aus den vergangenen Zeiträumen dennoch halbwegs miteinander vergleichbar.

  2. Jetzt werden sich hier bald diejenigen melden, die schreiben, man habe eben kein Grundrecht darauf, dass Google einem eine bestimmte Anzahl an Besuchern zuführt. Was durchaus stimmt.

    Allerdings sind die Zugriffe aufs Bild ja vermutlich gleich geblieben, es wird nur eben direkt in Google eingebettet. In diesem Zusammenhang kann es vielleicht auch sinnvoll sein, die Bildaufrufe innerhalb des Google-Universums zu tracken.

  3. @Thomas:
    Ein Grundrecht auf Traffic hat man nicht, aber wenn Google ein Bild einer Seite aufruft und deine Inhalte den Leuten präsentiert, dann wird das nicht mehr als Seitenaufruf erfasst. Und es gibt auch Leute, die Geld verdienen mit der Anzahl der Seitenaufrufe. Erstens gilt das z.B. für gemietete Werbebanner und zweitens für alle, dei in der VG Wort Mitglied sind. Und das ist dann schon eine Form des Diebstahls – finde ich zumindest.

    Man könnte jetzt auch sagen, dass man ja das Indexieren der Bilder verhindern kann, aber dann bekommt man keinen Traffic mehr.

    Hier geht es im Wesentlichen also darum, ob Google seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt, um den Seitenbetreibern die Konditionen zu diktieren. Und ich denke das tut Google schon. Du zwingst die Leute im Prinzip ihre Inhalte herzuschenken, weil du sie sonst aus der Suchmaschine wirfst. Und der mit der größeren Marktmacht gewinnt bei so etwas immer.

    So geht das ständig mit denen. Google verändert immer mehr einseitig die Konditionen und verdient Geld mit der Leistung anderer Menschen. Aber die bietetn weiter ihre Arbeit an, weil es keine Alternativen gibt.

    Irgendwann kommt es so weit, dass wir dafür bezahlen müssen, damit wir von Google überhaupt indexiert werden.

  4. Das nachstehende bezweifel ich ziemlich stark bzw. da möchte ich mal gerne die Namen der Rechtsanwälte veröffentlicht sehen, die diese Weissagung angeblich gemacht haben sollen. Das sich dazu ja mal einer öffentlich bekennt dürfte wohl auch im nachhinein kein Problem sein.

    „In meinem Artikel über den Stand der Dinge zur Klage von Freelens gegen Google habe ich eher beiläufig den Begriff „Schadensersatz“ erwähnt. Nun habe ich aber – dankenswerter Weise – von mehreren Anwälten Emails erhalten, die alle darauf hinweisen, dass das gar nicht abwegig sei.“

    Wer schon mal einen Rechtstreit geführt hat wegen Schadensersatzforderungen
    der dürfte wissen welche Beweise bei Gericht vorgelegt werden müssen und nicht irgendwelche Vermutungen bzw. theoretische Rechenbeispiele.

  5. Hallo Martin,

    hast Du Daten darüber, dass die Nutzer, die über die Google-Bildersuche auf Deine Website kamen, auch tatsächlich bei Dir Umsatz gemacht haben? Waren das in der Mehrzahl nicht auch nur Kurzbesuche mit knapp 100% Absprungrate?

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