Urheberrecht, Nutzungsrecht und Bildlizensierung

Urheberrecht, Nutzungsrecht und Bildlizensierung

Schöne Bilder - welche Rechte?
Schöne Bilder – welche Rechte?

In diesem Blog geht es meist um Bilder. Wenn ich das richtig überblicke, lesen hier ebenso viele „Bildersteller“, also Künstler, Fotografen etc, wie auch Bildnutzer, also solche, die Bilder auf ihren Websites einbinden. Immer wieder taucht dabei die Frage auf, was das Urheberrecht ist und was eigentlich genau das Nutzungsrecht. Wann muss ich Abmahnungen fürchten, bzw. wie gehe ich vor, wenn jemand ein Bild von mir benutzt? Im folgenden Artikel möchte ich das mal genauer beschreiben.

Das Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein (in Deutschland) unveräußerliches Recht am eigenen Bildwerk. Wenn man ein Bild malt oder zeichnet, dann ist man der Urheber dieses Bildes. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Technik ein Bild erstellt wurde. Ebenso verhält es sich bei Fotografien. Wer ein Bild erstellt, ist der Urheber dieses Bildes.

Urheberrecht
Urheberrecht

Das Urheberrecht verleiht weitere Rechte, zum Beispiel die Urheber-Persönlichkeitsrechte. Dazu gehört zum Beispiel, dass sich niemand anderes als Ersteller des Bildes bezeichnen darf. Interessant ist, dass man in Rahmen der Urheber-Persönlichkeitsrechte auch das Recht hat, Zugang zum eigenen Bild zu bekommen. Wenn also jemand ein Bild von mir kauft, dann habe ich das Recht, (nach Absprache) mein Bild zu sehen.

Das Nutzungsrecht ist Teil des Urheberrechts

Das wichtigste Recht, dass sich aus dem Urheberrecht ableitet, ist das Nutzungsrecht. Als Urheber hat man prinzipiell die volle Kontrolle über jede Form der Nutzung des Bildes. Man kann das Nutzungsrecht in verschiedene Bereiche aufteilen und jeweils einzeln verkaufen. Der Preis ist dabei natürlich stets Verhandlungssache. Die umfangreichste Veräußerung der Nutzungsrechte ist das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht. Damit erwirbt der Käufer praktische alle Nutzungmöglichkeiten. Als Urheber muss man dann natürlich aufpassen, dass man nicht einander widersprechende  Nutzungrechte verkauft. Daher: lieber immer ein Hintertürchen auflassen, oder zumindest genau aufpassen, wenn irgendwo „ausschließlich“ oder „unbegrenzt“ steht.

Bildlizenzen sind Teil des Nutzungsrechts

Den Verkauf von einzelnen Nutzungsrechten bei Bildern nennt man auch „Lizensierung“ bzw „Bildlizenz„. So kann man zum Beispiel die Lizenz zur Verwendung eines Bildes in einem gedruckten Buch mit einer Auflagenhöhe von 10.000 Exemplaren kaufen. Oft wollen diejenigen, die ein Bild kaufen, dann nicht, dass andere (gg. Konkurrenten) das selbe Bild ebenfalls benutzen. Das wird dann per Lizenzvertrag geregelt – und natürlich entsprechend höher vergütet. Eine Bildlizenz ist also eine Einschränkung, bzw. ein bestimmter Teil des Nutzungsrechts.

Die Rahmenbedingungen für die Lizensierung von Bildern haben sich im Laufe der Zeit stetig weiterentwickelt und sind eng mit der technischen Entwicklung verknüpft. Das Aushandeln von Lizenzverträgen ist in der Regel nicht so einfach und teilweise mit juristischen Stolperstricken verknüpft – auf jeden Fall für beide Seiten entsprechend aufwendig.

Lizenzfrei ist nicht gleich kostenlos

Lizenzfreie Bilder
Lizenzfreie Bilder

Wer im Internet nach Bildern sucht, um sie zum Beispiel auf der eigenen Website einzubinden, hat meist keine Lust, lange Verhandlungen über die Bildlizensierung zu führen. Daher haben sich im Internet viele Portale etabliert, die „lizenzfreie Bilder und Fotos“ anbieten. Nicht wenige hoffen anfangs, dass „lizenzfrei“ gleich „kostenlos“ sei. Das ist mitnichten so, im Gegenteil (siehe dazu auch: „Bilder kostenlos oder lizenzfrei: Was ist der Unterschied?„). Lizenzfrei bedeutet in dem Fall, dass die Bilder keinen Einschränkungen unterworfen sind, und man die Nutzung mit dem Bestellverfahren sehr schnell und einfach erwerben kann. Aber natürlich: wer „lizenzfreie Bilder“ anbietet, weiß um den Wert von Bildernutzung, und dafür muss man in aller Regel dann auch bezahlen. Freilich sind es inzwischen meist nur wenige Euro.

Kostenlos bedeutet nicht Verzicht auf Urheberrechte

Wer seine Bilder kostenlos anbietet, verzichtet damit auf sein Nutzungsrecht. Wie oben geschildert, bleibt man aber auch in dem Fall Urheber und muss im Zweifelsfall auch als solcher genannt werden. Das oben Genannte wird übrigens, im Rahmen der Creative Commons Vereinbarung im Internet geregelt. Unglücklicherweise gilt das bisher Gesagte nur in Deutschland. In anderen Ländern wird mit dem Urheber- und Nutzungsrecht anders verfahren. Die Creative-Commons Organisation versucht, die teilweise etwas verwirrende Gesetzeslage in eine für das lebendige Medium Internet praktikable Form zu stecken. Bei mir steht das schon lange an (ich komme nur dummerweise nicht dazu), aber ich würde jedem empfehlen, die eigenen Bilder entsprechend mit CC-Lizenz zu kennzeichnen. Mehr Info auf der Website von CreativeCommons.de.

Interessantes Video bei Blende 8

Einen sehr interessanten und kurzweiligen Video-Podcast habe ich auf der Website „Blende 8“ gefunden (siehe „Das Recht am Bild„). Es ist zwar schon über Jahr alt, fasst aber die wichtigsten Punkte prima zusammen. In den ersten 13 Minuten geht es um konkrete Beispiele, meist anhand von Fotos, und im zweiten Teil dann mehr um allgemeine, rechtlich relevante Fragen. Sehr empfehlenswerter Einstieg in das Thema:

Fazit: Bilder im Internet sind kein Freiwild

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Natürlich ergeben sich daraus viele weitere Fragen, vor allem wenn es um Grenzbereiche geht. Im Gegensatz zu dem Anwalt im Video würde ich allerdings immer empfehlen, bei einer Nutzungsrechtsverletzung zunächst einmal den direkten Weg zu suchen. Auch wenn der Anwalt darlegt, dass eine Abmahnung im Prinzip ein „freundliches, entgegenkommendes Verfahren“ sein soll.

Auf jeden Fall sollte alle, sowohl die, die Bilder erstellen und ins Internet stellen, als auch diejenigen, die welche suchen und benutzen wollen, Bescheid wissen, was Urheberrecht, Nutzungsrecht und Bildlizenzen bedeutet. :-)

Weiterführende Artikel

 

13 Gedanken zu „Urheberrecht, Nutzungsrecht und Bildlizensierung

  1. Hi Martin,

    ich stelle meine Fotos auch regelmäßig unter CC-Lizenz zur Verfügung. Könnte ich eigentlich in Ausnahmefällen diese Lizenzierung zurücknehmen und von jemanden verlangen, das Bild nicht mehr einzusetzen.? Beispiel: Bild wird auf einer Webseite eingesetzt, die absolut nicht dem guten Geschmack entspricht.

    Grüße
    Marco

    1. hm, ja, gute Frage. Hängt eben davon ab, was abgemacht wurde. Ich frage grundsätzlich vorher nach, wo ein Bild eingesetzt werden soll. Aber stimmt: einen zeitlich befristeten Vertrag für Bildnutzung im Internet habe ich auch noch nie gemacht.

  2. Hi Martin,

    danke für Deinen Artikel, welcher (wie immer :) ) sehr informativ ist. Da ich mich ganz am Rande mit der Stockfotografie beschäftige kann ich ggf. noch anmerken, dass es, gerade in diesem Bereich, nicht nur darauf ankommt, wer (sprich ich selbst) ein Foto erstellt hat, sondern bei der Motivwahl auch Markenrechte Dritter (z. B. ein geschütztes Firmenlogo) berücksichtigt werden müssen.

    Gruß

    Andi

  3. Ein sehr bekannter online Shop hat unser „Lichtbildwerk“ von einem Produkt, wo auch meine Frau mit drauf ist zur Produktbeschreibung ungefragt im Shop hinzugefügt.
    Die Frist der gütlichen Einigung läuft morgen aus.

    Man sollte immer mal wieder schauen wo seine Bilder sind.

  4. Merci für den guten Artikel, der im Zusammenhand mit Bildern und dem Recht hier in Deutschland die Begriffe klärt. Wobei ich an dieser Stelle nochmal für die Webmaster unter uns erwähnen muss, dass man, auch wenn die erforderlichen Rechte zu einem Bild entsprechend erworben hat, leider nicht immer vor einer Abmahnung gefeit ist:

    Bei einigen Bildbrokern steht irgendwo in den AGBs, dass sobald das Bild in einem „journalistisch/redaktionellen Kontext“ verwendet wird der Urheber entsprechend erwähnt werden muss… Also unbedingt das „Kleingedruckte“ lesen…

  5. Danke für Deinen Beitrag. Ich tue mich mit den Bildern auch immer ein wenig schwer. Vor allem mein Blog http://www.webgiraffe.de könnte noch ein paar mehr Bilder gebrauchen.
    Die Google-Bildersuche finde ich da ein nettes Feature – aber sicher kann man sich ja nie sein. Zum Glück gibts auch eine ganze Reihe an kostenlosen Bilderdatenbanken. Doch ein kostenloses Bild zu finden, das wirklich gut ist, finde ich immer relativ zeitaufwendig.
    Hast Du da vielleicht eine gute Quelle?

  6. @wüstenigel

    wenn du ein bild an eine stockagentur vergibst (trifft die sache besser als verkauft) kannst du die nutzung nicht mehr zurueckziehen.ist ausdrücklich im vertrag geregelt. du kannst aber die nutzung und weitere lizenzvergabe jederzeit für die zukunft unterbinden.

  7. Hi Martin,
    mal ne ganz Blöde Frage ;-) Wenn man Screenshots (z.B. einer Installationsroutine)von seinem eigenen PC oder Mac erstellt und diese erstellten Fotos auf seine Webseite stellt. Wie sieht es denn da mit Urheberrechten o. Ä. aus?

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