Argumente gegen die neue Google Bildersuche in Deutschland

Argumente gegen die neue Google Bildersuche in Deutschland

Argumente gegen neue Google Bildersuche
Argumente gegen neue Google Bildersuche

Gestern hat Google die „neue“ Bildersuche, die bereits vor vier Jahren fast weltweit ausgerollt wurde, auch in Deutschland veröffentlicht. Ich halte das – wie auch viele andere – für eine dramatische Veränderung. Nun bin ich spontan davon ausgegangen, dass diese Art der „Bilder-Anwendung“ von vornherein zum Scheitern verurteilt wäre, weil sie dem deutschen Urheberrecht widerspräche. Leider wurde ich inzwischen via facebook von den beiden Rechtsanwälten Thomas Schwenke und Martin Schirmbacher auf den Boden der Tatsachen geholt: offensichtlich wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes des Urheberrechts derart ausgehöhlt, dass die neue Bildersuche nun rechtskonform sei bzw. sein könnte.

Dieses Urteil kann man hier lesen: „EuGH: Embedding grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung„. Ich bin leider nicht in der Lage, das zu tun. Ich habe es versucht, ehrlich. Aber das ist in einer Sprache verfasst, die absolut untauglich ist, um etwas zu erklären. Daher beziehe ich mich im Folgenden auf das, was die beiden oben erwähnten Anwälte daraus abgeleitet haben.

Offensichtlich hat der Europäische Gerichtshof versucht, eine gängige Praxis – bezogen auf Youtube-Videos – im Nachhinein zu legalisieren, damit es nicht zu unzähligen Klageverfahren kommt. Nur leider: ohne Not haben die Richter diese Aufweichung des Urheberrechts nicht nur auf Videos bezogen, sondern auf „Medien“ im allgemeinen. Und plötzlich sind davon auch alle Bilder im Internet betroffen.

Es gibt aber gravierende Unterschiede zwischen Bildern und Videos. Unglaublich, dass die Richter das nicht bedacht haben …

Im Folgenden einige Argumente, die gegen die neue Google Bildersuche sprechen, in einer hoffentlich verständlichen Sprache:

Technische Argumente

1. Im Urteil wird von Framing gesprochen. Diese technische Methode bezieht sich eindeutig auf Videos. Denn Videos werden in aller Regel über ein sog. iFrame eingebunden. Wenn man bei youtube auf den „Teilen-Button“ geht, dann wird so ein Code-Schnipsel generiert und zum Einbau auf der eigenen Website angeboten. Diese Art des Framings funktioniert zwar im Prinzip auch bei Bildern – aber das macht eigentlich niemand. Bilder können nämlich ohne technische Probleme direkt in den Quellcode eingebunden werden.

Hier der „Quellcode“ zum Einbetten eines (youtube) Videos via iFrame:

<iframe width=“640″ height=“360″ src=“https://www.youtube.com/embed/JL9H8NtzawI“ frameborder=“0″ allowfullscreen>

Hier die Passage aus dem Quellcode der Google-Seite.

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Ich durchschaue zwar nicht wirklich, was da passiert. Aber es ist die einzige Stelle wo das Bild von meinem Server geladen wird (farbig hervorgehoben). Ob man diese Methode des Einbindens tatsächlich als „Framing“ bezeichnen könnte, weiß ich nicht. Im Quellcode lässt sich der Begriff „iFrame“ tatsächlich vielfach an anderer Stelle finden.

Es ist aber wahrscheinlich einfach nur ein technischer „Trick“ von Google, der genau diese EuGH-Lücke ausnutzt. Denn im Ergebnis ändert sich praktisch nichts. Ob nun via Framing oder direkt im Quellcode eingebunden: der User sieht das Video oder das Bild im Kontext einer Website. Es ist für die Website an sich unerheblich, welches der beiden alternativen Verfahren man für das Anzeigen des Bildes benutzt (anders als bei den Videos, wo das Framing aus Ladezeitgründen wichtig ist und weil damit die Abspiel-Optionen des Videos gleich mitgeladen werden, also der „Player“).

Inhaltliche Argumente

Das Urheberrecht gibt einem Urheber die Möglichkeit, die Nutzung des eigenen Werkes zu kontrollieren. Das betrifft aus ästhetischer Sicht bei Bildern ganz viel:

2. Der Kontext, in dem ein Bild gezeigt wird (also umgebende Texte, die Bildbezeichnung, die Bildbeschreibung etc.). Überspitzt formuliert: wenn ich ein Bild von syrischen Flüchtlingskindern mache, dann möchte ich als Künstler unterbinden können, dass es in einem fremdenfeindlich Kontext verwendet wird. Auch wenn ich Google nicht als fremdenfeindlich ansehe, so kann es doch Zusammenhänge geben, wo ich nicht möchte, dass es bei Google in voller Auflösung und ohne meine kritischen Kommentare gezeigt wird.

3. Darüber hinaus kann es, gerade bei künstlerischen Bildern, durchaus wichtig sein, in welchem formal-ästethischen Umfeld das Bild gezeigt werden soll. Also Hintergrundfarbe, umgebende Bilder, aber auch Schriftarten, Schriftfarbe, Schriftgröße etc. Auf der eigenen Website kann ein Urheber diese Rahmenbedingungen genau festlegen und kontrollieren.

All das geht in der neuen Google-Bildersuche nicht mehr. Das Bild wird aus dem ästhetischen und inhaltlichen Kontext gerissen und einfach vor einem schwarzen Google-Hintergrund gezeigt – umrahmt von einer Vielzahl anderer Bilder, mit denen ich zum großen Teil nichts zu tun habe.

Finanzielle Interessen / Recht auf Exklusivität

4. Als Künstler und Urheber hat man auch berechtigte finanzielle Interessen. Die Rechte für die Bildnutzung lassen sich verkaufen. Durch das Internet ergaben sich aber noch andere Möglichkeiten. So kann man die Besucher einer Website mit Hilfe verschiedener Verfahren „monetarisieren“, zum Beispiel durch das Einbinden von Werbebannern oder Affiliate-Links (z.B. Amazon-Partnerprogramm). Entscheidend bei diesem Recht der Monetarisierung ist natürlich die Exklusivität. Die Besucher gehen auf die Künstler-Website, weil sie Bilder sehen wollen, die es sonst nirgends im Web gibt.

Genau diese Recht auf Exklusivität wird von Google unterlaufen. Denn warum soll ein User noch auf die Künstlerseite gehen, wenn man es bei Google sowieso sehen kann?

5. In diesem Zusammenhang liegt eine weitere, besondere Gefahr darin, dass die Nutzungsbedingungen des Bildes nicht mehr einsehbar sind. Denn auf der selbst-kontrollierten Seite schreiben viele Künstler sehr genau unter das Bild, wo und in welchem Zusammenhang das Werk verwendet werden darf.

Bei Google heißt es dazu nur lapidar- und zwar sehr klein, ohne Kontrast und dadurch leicht zu überlesen: „Die Bilder sind eventuell urheberrechtlich geschützt“. Es ist geradezu zynisch …

Datenschutzhinweis in der
Datenschutzhinweis in der „neuen“ Google Bildersuche. Lachhaft …

Es gibt eh eine weit verbreitete Mentalität, Bilder im Internet „einfach zu benutzen“. Die Art der Google-Darstellung erleichtert und befördert geradezu das unerlaubte Nutzen der Bilder.

Suchmaschine – nein! -> Bilder-App

6. Google wollte eigentlich eine Suchmaschine sein. Und viele Urheber sind damit einverstanden, dass Google ihre Websites indexiert und die Thumbnails in der Bildersuche zeigt. Das Wesen einer Suchmaschine liegt ja darin, dass Interessierte „vermittelt“ werden. Also dass sie über die Suchmaschine auf eine Website gelangen. Das ist hier aber nicht mehr der Fall. Google nutzt die Bilder in einer eigenständigen, gigantischen „Bilder-App“. Es wird für viele User nicht mehr erforderlich sein, die eigentliche Urheberseite aufzusuchen.

Das ist ein grundlegender Unterschied: Im Rahmen einer Suchmaschine ist die Nutzung von Thumnails zum Vermitteln von Besuchern in Ordnung. Aber wenn die großen Bilder direkt genutzt werden, dann ist aus der Suchmaschine eine Bilder-App geworden.

7. In diesem Zusammenhang ist der „Share!“-Button sehr problematisch. Denn Google fordert die Besucher dazu auf, den Inhalte der Seite, also das Bild, aktiv in Sozialen Netzwerken zu teilen. Die Besucher, die dann auf dieses Sharing reagieren, werden direkt in die Google-Bildersuche geleitet.

Zusammenfassung

Ob nun Framing oder nicht: Google bindet Bilder in großer Auflösung auf seiner eigenen Website ein. Damit verliert der Autor / Künstler nicht nur die Besucher auf der eigenen Seite, sondern auch gänzlich die inhaltliche und ästhetische Kontrolle. Außerdem liegt die Möglichkeit der Monetarisierung der Bilder nun nicht mehr beim Urheber, sondern bei Google (auch wenn zur Zeit noch keine Werbung in der Bildersuche gezeigt wird. Es ist eine Frage der Zeit, wann das kommt). Darüber hinaus befördert die Google Bildersuche das unerlaubte Herunterladen von Bildern.

Entscheidend aber ist: es macht keinen (!) Unterschied, ob ein Bild auf einer Website gezeigt wurde, nachdem es unerlaubter Weise kopiert wurde, oder ob es direkt eingebunden wurde (Framing). Das Bild ist auf der Website zu SEHEN (!). Die technische Haarspalterei, mit deren Hilfe die EuGH-Richter die Verbreitung von youtube-Videos legalisieren wollten, ist bei Bildern vollkommen irrelevant. Ich kann nur hoffen, dass vernünftige Richter dieses Urteil noch mal überdenken. Denn ansonsten bedeutet es faktisch den Tod des deutschen Urheberrechts. In einem folgenden Artikel kann ich dann darüber schreiben, wie man technisch sehr einfach Websites bauen kann, auf denen Millionen von fremden Bildern mit Hilfe der sog. Framing-Technik eingebunden werden.

Wer schreibt das?

Da ich hoffe, dass diesen Artikel auch andere lesen als die übliche Stamm-Leserschaft hier, ein paar Worte zu mir:

Ich bin Künstler (Malerei, UdK Berlin) und veröffentliche meine Bilder seit ca. 20 Jahren auch im Internet. Inzwischen habe ich rund 10.000 Bilder auf eigenen Websites organisiert. Ich beschäftige mich seit ca. 10 Jahren intensiv mit der Google-Bildersuche und würde mich durchaus als Experten in Sachen „Bilder im Internet“ und „Google-Bildersuche“ bezeichnen. Natürlich sind die Argumente durch die Brille eines „Malers und Grafikers“ gesehen. Aber aus gutem Grund hat der Gesetzgeber beim Urheberrecht nicht zwischen Maler und Fotografen unterschieden. Ich denke, alles Gesagte gilt ebenso für Fotografen.

So, jetzt ihr. Was habe ich vergessen. Welche Aspekte und Argumente sind in diesem Zusammenhang noch wichtig?

Argumente gegen die neue Google Bildersuche ...
Argumente gegen die neue Google Bildersuche …

36 Gedanken zu „Argumente gegen die neue Google Bildersuche in Deutschland

    1. Bei meinem Traffic sah es nicht anders aus, aber was sind schon 60 – 80 % Trafficeibruch… Danke Google.

  1. Lieber Martin,

    lass dich doch juristisch beraten, dass kostet wenig und jemand mit Ahnung im IT Bereich könnte dir das Urteil erklären bzw. hast du dann vielleicht auch Stoff für den nächsten Blogartikel und für uns Leser? :)

    Ansonsten überlege ich meine eigenes Verhalten zu ändern, andere Suchmaschinen zu nutzen und andere SuMa-Empfehlungen zu geben, mit letzterem sind sie auch groß geworden.

    Umsatz und Gewinn müssen leider jedes Quartal gesteigert werden, wenn es juristisch möglich ist, wird es gemacht, es heißt ja nicht mehr „Don’t be evil“ sondern „Do the right thing“. ;)

    1. Ich selber werden keinen Klageweg einschlagen. Das habe ich noch nie getan und will es auch nicht. Denn meine Arbeit und Konzentration gilt anderem. Für ein paar Tage lasse ich mich gerne auf das Thema ein, aber nicht für Monate oder Jahre. Ich muss mit meinen Synapsen haushalten.
      Aber immerhin habe ich die Möglichkeit, mit diesem kleinen Blog ein paar Gedanken beizusteuern. Ich gehe davon aus, dass es Klagen geben wird, da hilft das hier vielleicht.
      In diesem Sinne: „Do the right thing“ :-)

      1. Jep und weil alle so denken, kommen sie auch immer wieder mit ihrem Quatsch durch. Also lassen wir das mal andere für uns machen nech ;)

  2. Ich lasse mich ab und an juristisch beraten, um einfach den Sachverhalt zu verstehen. Bzw. um die Sicherheit zu haben, dass ich manche anwaltliche Schreiben einfach in den Papierkorb werfen kann… ;) Nein, geklagt habe ich noch nie, aber mich würde schon eine Expertenmeinung interessieren. Warten wir mal ab was passiert.

  3. Klar, Argumente aus monetärer Sicht oder Meinungen lassen sich hier in beiden Richtungen finden. Ebenso argumentieren die Gegner der „Abmahnindustrie“ – also der Fotografen und anderer Künstler, dass alles gemeinfrei sein müsse und das Urheberrecht tot wäre, weil es nicht mehr zeitgemäß wäre und an die Gepflogenheiten des Internet (also massenhafte Verstöße) angepasst werden müsse.

    Fakt ist, dass der EUGH in seiner Entscheidung zum Framing die Rechtswidrigkeit einer „Verlinkung“ geprüft hat, denn nichts anderes ist im Endeffekt ein iFrame. Eine Verlinkung auf eine vom Urheber im Internet rechtmäßig und für alle frei verfügbar gemachte Datei. Die Veröffentlichung hat der Rechteinhaber in der Hand und kann diese durch technische Schutzmaßnahmen auch begrenzen.

    Von Gegnern würde jetzt angeführt werden, dass die letzte Linkentscheidung des EUGH zu im Internet rechtswiedrig veröffentlichten Dateien – ebenfalls über Framing – ein rechtswidriges Veröffentlichen sei und dies unhaltbar, mit dem Urheberrecht nicht vereinbar und über die Maßen kriminalisierend sei.

    Es ist wie in jedem Rechtsgebiet: Man kann es nie allen recht machen. Aber das Urheberrecht, wie es aktuell besteht ist, schon ein ganz gutes.

  4. die argumente sind allesamt hinfällig, denn wie du selbst sagst: „[…] Auf der eigenen Website kann ein Urheber diese Rahmenbedingungen genau festlegen und kontrollieren. […]“, Rahmenbedingungen wie welche Bilder sind öffentlich unf welche eben nicht. das ist internet. die verantwortung über den inhalt liegt auf seiten des autoren. man könnte meinen dieser blog ist ein klassischer fall von poe’s law.

  5. Die öfter genannten 60-80% Verlust kann ich nicht bestätigen – für mich sieht es eher nach 90-95% Verlust aus…. alle anderen Kanäle stabil im (zugegebenermaßen kurzen) Vergleichszeitraum.

  6. Ich denke, Google-Dominanz wird immer stärker auch hier in der EU zu füllen, da gibt es keine andere Erklärung, warum sie diese Art von Gesetz Schlupfloch zulassen. In meinen Augen ist das nicht anderes als ein Diebstahl von meinen fotos.

  7. Auch wenn Du das vielleicht nicht gerne hören magst: Du kannst google daran hindern, Deine Bilder zu indexieren. Ich finde das
    Alles auch nicht toll, aber ganz ehrlich: google schenkt Dir kostenlosen Traffic, google kann Dir deshalb den Traffic auch wieder nehmen! Ich habe aufgehört mich über all das aufzuregen….. ich nehme mit was geht, und wenn es nicht mehr geht, dann war es schön! Punkt! Es ist und bleibt (D)eine selbstgewählte Abhängigkeit… ist sehr ähnlich der Diskussion zum Leistungsschutzrecht: auf der einen Seite profitieren die Verleger täglich massiv vom organischen Traffic, auf der anderen Seite meckern sie, weil google Ihre Inhalte als Snippet darstellt… auch hier: es bleibt dem Verlag doch offen, alles zu noindexen und dann sogar via robots.txt die Türen für den Crawler ein für alle Mal zu schließen!

    Ich verstehe Dich und Deinen Ärgern aber trotzdem! ;-)

    1. Google schenkt mir GAR NICHTS! Google verdient an meinen Inhalten, indem sie selbige übersichtlich darstellen oder indexieren und über platzierte Werbeanzeigen etc. Geld machen. Jetzt fangen sie immer mehr damit an, fremde Inhalte direkt einzubinden und Besucher auf der eigenen Website zu halten, um noch mehr zu verdienen, indem sie, mehr oder weniger, Inhalte klauen oder einbinden, wo diese nicht eingebunden werden sollten.

      1. David, wenn Dich das so ärgert, dann pack alle Seiten auf noindex und sperr den googlebot via robots.txt aus (aber erst wenn alle Deine Seiten raus sind, sonst findet der bot das noindex ja nicht) ;-)

        Ja, mich ärgert es auch, wenn ich kostenlosen Teaffic verliere… aber es ist wie es ist! Der Traffic war geschenkt!

  8. Vor allem ist die neue Suche für Anwender einfach zum kotzen. Früher rechter Mausklick und in neuem Tab öffnen heute ein Umweg. Schön wäre wenn man die alte Form auch weiter nutzen könnte, Dann würde sich die Spreu vom Weizen trennen.

  9. Als die ersten Webseiten aufkamen, haben sich jenseits des juristischen Bereiches auch Fair-Use-Regeln etabliert. Das ungefragte Einbinden fremder Bilder auf den eigenen Seiten ist seit jeher nicht gern gesehen. „Don’t be evil“ verstehe ich, wenn es als Leitspruch gedacht ist, nicht nur formaljuristisch.

    Bei Fotografien hat sich im Print- und Internetbereich die Regel durchgesetzt, dass man den Namen des Fotografen in Bildnähe anbringt. Das ist sicher auch nicht gesetzlich geregelt, man macht es aus Anstand einfach so.

    Das wären meine zusätzlichen, rein moralischen Argumente.

  10. Hallo zusammen,

    wenn ich in Analytics reinschaue, dann erhalte ich angeblich gar keinen Traffic mehr aus der Google Bildersuche. Die beiden Einträge:
    images.google / referral und
    images.google / organic

    sind von 400 Besucher pro Tag auf 9 gesunken.
    Kann es sein, dass Google den Referer geändert hat? Wo finde ich denn nun den Traffic aus der Bildersuche?

    Danke und Grüße
    Dominik

    1. Hallo Dominik,

      der Referer ist einfach „https://www.google.de“
      Tolle Wurst, weil man auf diese Weise überhaupt nicht mehr erkennen kann, welcher Traffic-Anteil von Google aus der Bildersuche und welcher von woanders kommt.
      Was man machen kann: die Quellen „Google.de“ und „Bildersuche“ hernehmen udn zu einer Kurve zusammenpacken. Dann sieht man, wieviel davon in Summe nach dem 7.2. noch erhalten geblieben ist.
      Anders gesagt: Ein bisschen vom (eventuellen) Zuwachs beim Referer „google.de“ ist der Traffic aus der neuen Bildersuche.
      Gruß,
      Wschroeder

  11. Danke für diesen Beitrag! Ich selber habe seit der Umstellung massive Besuchereinbußen. Die Leute kommen nun nicht mehr direkt auf meine Seite sondern schauen sich anscheinend nur das Bild bei Google an. Dadurch habe ich auch weniger Einnahmen durch Adsense, was jedoch wiederum Google selber schadet? Also die Logik habe ich dahinter noch nicht erkannt und hoffe es lehnen sich diverse Leute dagegen auf. Ich befürchte auch dass meine guten Bilder nun massiv öfters „geklaut“ werden also bisher schon :/

  12. Die neue Bildersuche auf google.de kommt auf google.com (und andere) schon seit 2013 vor.

    Es gibt schon eine Klage gegen diese Google-Bildersuche bei der Europäischen Kommission (Missbrauch einer beherrschenden Stellung).

    Im Jahr 2016 wurde Getty Images den Beschwerdeführern hinzugefügt

    http://press.gettyimages.com/getty-images-files-competition-law-complaint-against-google/

    Viel einfacher: anstatt einer offiziellen Klage, ein einfacher Brief oder E-Mail an die Kommissarin Vestager gegen die neue Bildersuche auf google.de.
    http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/vestager_en

  13. Kennt ihr ein Script, wie man das Einbinden in der neuen Bildersuche verhindern kann? Bei der bisherigen Google Bildersuche hatte ich ein Javascript im Einsatz (FrameBreaker), das beim Anklicken des Thumbnails in den Google Image Suchergebnissen automatisch auf die Webseite weiterleitet. Funktioniert jetzt leider nicht mehr. Gibt es etwas ähnliches für die neue Bildersuche?

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